Gesetzesänderung Freie Wahl des Schornsteinfegers ab 2013

Berlin · Mit dem Jahr 2012 endet das Schornsteinfeger-Monopol. Viele Arbeiten, die bisher der Bezirksschornsteinfeger erledigte, können dann auch zugelassene freie Schornsteinfeger und Handwerksbetriebe übernehmen. Für den Hausbesitzer heißt das: Er muss künftig an Fristen denken.

Gesetze und Gebühren – das ändert sich 2013
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Foto: dpa, Arne Dedert

Der Kaminkehrer denkt immer mit. Bisher lag jedes Jahr unaufgefordert ein kleiner Zettel im Briefkasten. Der Mann in Schwarz kündigte damit seinen Besuch an. Zuverlässig hat der für den Bezirk zuständige Handwerker die Schächte überprüft, den Russ aus dem Kamin gekehrt und die Emissionswerte der Heizung gemessen. Das hat nun ein Ende. Denn: Ab 2013 darf sich in den meisten Fällen jeder Hausbesitzer selbst aussuchen, wer ihm auf das Dach steigt.

Ende eines Monopols

Das sogenannte Kehrmonopol des Bezirkschornsteinfegers endet. Verbraucher müssen künftig daher selbst den Fachmann bestellen. Aber: "Die neue Wahlfreiheit bringt auch neue Pflichten", sagt Alexander Wiech von Haus & Grund in Berlin. Denn Hausbesitzer müssen nun selbst die vorgeschriebenen Fristen für die Besuche einhalten. Sie sind dafür verantwortlich, dass die Anlage regelmäßig gewartet und auf ihre Sicherheit überprüft wird. Sonst kostet das Strafe.

Festgelegt sind die Fristen im Feuerstättenbescheid. "Jeder Hauseigentümer erhält ihn, soweit noch nicht geschehen, bis Ende 2012 vom Bezirksschornsteinfeger", sagt Stephan Langer, Vorstand im Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks in St. Augustin bei Bonn. Der Bescheid listet die Feuerstätten im Haus auf und protokolliert, welche Arbeiten in welchem Zeitraum an der Anlage gemacht werden müssen. Das Papier koste für ein Haus mit bis zu drei Feuerstätten 12,10 Euro. Feuerstätten sind unter anderem Heizkessel, Kamine und Öfen.

Der Bezirkschornsteinfeger führt außerdem das Kehrbuch. Darin halte er fest, wie viele Feuerstätten es im Haus gibt. Und der Fachmann wird auch weiterhin klingeln: Zweimal in sieben Jahren muss er überprüfen, dass keine weiteren unangemeldeten Feuerstätten im Haus eingebaut wurden. Das koste 40 Euro Grundgebühr plus seine Arbeitszeit. "Auch künftig nimmt er neu installierte Heizungsanlagen, Feuerstellen und Schornsteine ab", ergänzt Langer.

Alle anderen klassischen Aufgaben können frei vergeben werden. Dazu gehören die Emissionsmessung der Heizung, die Prüfung der Abgaswege oder das Kehren des Kamins. Den Auftrag dürfe aber nur ein Fachmann bekommen, der beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und bei der Handwerkskammer registriert ist.
Unter http://dpaq.de/0jqMg kann man nach Postleitzahl oder Ortsname passende Experten suchen.

"Um den Wettbewerb anzuregen, sollten Hausbesitzer vom Recht auf freie Schornsteinfegerwahl künftig Gebrauch machen - auch wenn dies anfangs etwas mehr Arbeit macht", rät Wiech. Eine Folge könnte in Zukunft sein, dass die Preise für die Arbeiten auf dem Markt günstiger werden.

Ersatz für den Schornsteinfeger

Auch Heizungsbaumeister mit Zusatzqualifikation können die Arbeiten des Schornsteinfegers übernehmen. Das oft von Verbrauchern kritisierte Doppelmessen der Emissionen durch den Schornsteinfeger und das Messen nach der Heizungswartung könne dadurch vermieden werden, sagt Frank Ebisch vom Zentralverband Sanitär Heizung Klima in St. Augustin. Allerdings gibt es hier ein Problem: "Gemessen werden darf nicht durch den Kundendiensttechniker vor Ort." Sondern es müsse der Betriebsleiter mit entsprechender Qualifikation oder ein von einem Heizungsbauer angestellter Schornsteinfegergeselle vorbeikommen.

Hauseigentümer, die einen neuen Schornsteinfeger verpflichten, müssen ihrem Bezirksbeauftragtem melden, dass die Aufgaben erledigt wurden. Dieser halte das in dem Kehrbuch fest. Gehen die Formulare nicht rechtzeitig bis zu 14 Tage nach dem Ende der Frist ein, meldet der Bezirksschornsteinfeger das der zuständigen Verwaltungsbehörde - etwa dem Landratsamt. Das Amt setze dann eine zweite Frist fest, erklärt Langer. Je nach Bundesland koste dieses Versäumnis 40 bis 100 Euro Strafe.

Lässt der Hausbesitzer auch die zweite Frist verstreichen, wird die Behörde selbst tätig: Sie beauftragt den Bezirksschornsteinfeger mit den Arbeiten. "An dieser Aktion sind Schornsteinfeger, ein Behördenvertreter und gegebenenfalls die Polizei beteiligt" erklärt Langer. Wenn notwendig, öffne ein Schreiner oder Schlüsseldienst die Tür und verschaffe den Verantwortlichen so Zutritt. Die Behördenmacht hat einen Grund: Aus Sicherheitsgründen brauchen Feuerstätten regelmäßig eine Wartung.

Dieser Einsatz kann mehrere hundert Euro kosten - und zwar ebenfalls den Hausbesitzer. Langer betont daher: "Angesichts der 25 Euro, die der Schornsteinfeger normalerweise fürs Kehren des Schornsteins nimmt, ist das Verbummeln der Termine ein teurer Spaß."

(dpa/anch/das)
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