Altersvorsorge: Freiwillige Rentenversicherung bei der BfA
zuletzt aktualisiert: 18.03.2005 - 12:23Berlin (rpo). Wer nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung Mitglied ist, kann dort freiwilig beitreten. Vorteil: Solche Versicherten können die Höhe ihrer monatlichen Beiträge selbst bestimmen. Wer allerdings mit freiwilligen Beiträgen die monatliche Rente im Alter hochtreiben will, sollte sich das gut überlegen.
"Es kann sich grundsätzlich jeder freiwillig in der gesetzlichen Rentenversicherung versichern, der das 16. Lebensjahr vollendet hat und der nicht schon Pflichtbeiträge einzahlt", erläutert der stellvertretender Pressesprecher der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA), Ulrich Theil.
Freiwillig Versicherte könnten die Höhe der monatlichen Beiträge selbst bestimmen. Diese müssten sich allerdings zwischen dem bundeseinheitlichen Mindestbeitrag von zurzeit 78 Euro und dem Höchstbetrag von zur Zeit 1014 Euro bewegen.
Ein Vorteil der freiwilligen Versicherung sei, dass man fehlende Wartezeiten für die verschiedensten Rentenarten erfüllen könne. Außerdem könne man mit den freiwilligen Beiträgen Beitragslücken schließen, erläutert Theil. Dadurch behielten bestimmte Personen ihren Versicherungsschutz auf Rente wegen Erwerbsminderung.
Ein weiterer Aspekt sei die Höhe der späteren Rente. Doch hier mahnt der Experte zur Vorsicht. "Wer beabsichtigt, mit seinen freiwilligen Beiträgen seine spätere Rente zu erhöhen, dem empfehle ich allerdings, sich in jedem Fall vorher beraten zu lassen, ob sich das auch lohnt", sagt Theil.
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