Insolvenz vermeiden Baupleite: Wie man sich schützt

Düsseldorf (RP). Insolvenzen von Bauunternehmen führen meist zu deutlichen Mehrkosten für die Hauskäufer. Wer sich jedoch vor Vertragsschluss gezielt informiert, kann Stress und gröbsten finanziellen Ärger vermeiden.

So viel kostet der Hausbau in den einzelnen Bundesländern
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Foto: ddp

Für ihr Eigenheim geben die Deutschen im Schnitt eine Viertel Million Euro aus. Viele verschulden sich dafür bis an ihre finanzielle Schmerzgrenze. Wenn dann noch die Baufirma Pleite geht, sieht es düster aus. Wie kann man sich dagegen schützen?

Information Wer bauen will, sollte sich vor Vertragsschluss ein genaues Bild davon machen, wem er sein Geld anvertraut. Seit wann existiert die Firma? Führt sie selbst Bauleistungen aus oder handelt es sich um einen Generalunternehmer? Gibt es laufende Insolvenzverfahren oder ähnliche Negativkriterien? Um Details zu erfahren, kann man zum einen seine Hausbank bitten, eine sogenannte Bank-an-Bank-Auskunft über die Baufirma anzufordern. Alternativ hilft der Bauherren-Schutzbund (BSB). Dort können Mitglieder für 52 Euro eine Wirtschaftsauskunft über ihren Baupartner einholen: Schreibt das Unternehmen Gewinne oder Verluste? Wie hoch ist die Eigenkapitalquote, wie hoch sind die Verbindlichkeiten? Läuft bereits ein Insolvenzverfahren gegen die Firma oder in deren Umfeld? Eine Einschätzung über die Wahrscheinlichkeit einer Pleite des Unternehmens gibt zusätzlich Aufschluss.

Nicht zuletzt ist es hilfreich, selbst Referenzen einzuholen, etwa bei früheren Bauherren. Die können sagen, wie zufrieden sie mit der Arbeit der Baufirma waren.

Absicherung Erste Wahl ist eine Bürgschaft durch die Bank der Baufirma, mit der das Kreditinstitut die Fertigstellung des Hauses absichert. Im Falle einer Insolvenz muss dann das Geldhaus einspringen und für die Fertigstellung durch andere Firmen geradestehen. Mancher Bauunternehmer sträubt sich jedoch gegen eine solche Bürgschaft. Kein Wunder - eine solche Garantie kostet den Unternehmer zusätzlich Geld. Zudem bekommt er sie nur dann, wenn er genug Geld auf dem Konto vorhält oder über einen entsprechenden Kreditrahmen verfügt. Verbraucherschützer raten Bauherren, auf der Absicherung zu bestehen. Eine Bauunterbrechung und das Engagement einer neuen Firma würden schließlich zusätzliche Kosten verursachen. Allerdings muss auch der Bauherr für diese Bürgschaft zahlen - zwischen 0,1 und 0,6 Prozent der Bausumme. Der Bauträger schlägt diesen Betrag meist auf die Gesamtkosten auf.

Ist das Haus fertig, haftet der Bauträger fünf Jahre lang für Mängel am Bau und muss sie nachbessern. Geht der Bauträger während dieser Zeit pleite, schützt eine so genannte Gewährleistungsbürgschaft. Sie sichert nach der Abnahme des Hauses die Ansprüche des Bauherren.

Zahlung Ein weiterer Schutz vor den finanziellen Folgen einer Insolvenz ist das Bezahlen nach Baufortschritt und mängelfreier Leistung. Wie viel Geld der Bauträger zu welchem Zeitpunkt verlangen darf, regelt die Makler- und Bauträgerverordnung (siehe Grafik). Der Ratenzahlungsplan zeigt anhand klar definierter Bauabschnitte auf, wann wie viel gezahlt werden soll.

Keinesfalls sollte man den Preis für den Hausbau vorab zahlen. Andernfalls verliert der Bauherr im Streitfall ein Verhandlungsinstrument. Drängt ein Bauunternehmer trotzdem auf Vorkasse, kann das auf eine finanzielle Schieflage des Unternehmers hindeuten.

Falls es trotz aller Vorsichtsmaßnahmen doch zur Insolvenz des Bauunternehmers kommt, gilt es den Schaden zu begrenzen. "Zunächst muss der Bautenstand möglichst schnell von einem Sachverständigen dokumentiert werden", erklärt Rainer Huhle vom BSB. Auf diese Weise könne geklärt werden, ob der Bauherr Forderungen geltend machen kann oder noch Zahlungen leisten muss. Thomas Somplatzki, Vertragsanwalt bei "Wohnen im Eigentum", rät zudem, die Baufirma schriftlich zur Haus-Fertigstellung aufzufordern und zugleich eine Frist zu setzen. "Auf jeden Fall sollte der Bauherr alle Zahlungen so lange einstellen, bis alles geklärt ist", so Somplatzki.

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