Ab 2007 Unterstützung nur bis 25 Jahre: Bezugsdauer für Kindergeld verkürzt
zuletzt aktualisiert: 19.09.2006 - 12:32Berlin (rpo). Ab 2007 wird sich für Eltern finanziell einiges ändern. Die Bundesregierung hat die Altersgrenze für das Kindergeld gesenkt. Gab es bisher noch bis zum vollendeten 27. Lebensjahr diese Unterstützung, entfällt sie nun bereits mit 25 Jahren.
Vom kommenden Jahr an wird die Bezugsdauer für das Kindergeld verkürzt. Damit reagiert der Bund auf die veränderte Bildungsstruktur. Gemeint ist damit die Einführung der Bachelor- und Masterstudiengänge, durch die Bildungsabschlüsse schneller erreicht werden können.
Anspruch auf Kindergeld und auf Kinderfreibeträge haben ab 2007 nur noch Eltern von Kindern, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und in einer Berufsausbildung sind. Darauf weist der Bund der Steuerzahler (BdSt) in Berlin hin. Für Kinder, die 2006 das 24. beziehungsweise 25. Lebensjahr vollenden, erhalten Eltern noch Kindergeld bis zur Vollendung des 25. beziehungsweise 26. Lebensjahres.
Bisher galt der Kindergeldanspruch auch für Kinder, die das 18., aber noch nicht das 27. Lebensjahr vollendet haben. Voraussetzung für die Zahlung von Kindergeld an Eltern von volljährigen Kindern ist generell, dass diese für einen Beruf ausgebildet werden oder sich in einer Übergangszeit zwischen zwei Ausbildungsabschnitten von höchstens vier Monaten befinden.
Finanzielle Unterstützung gibt es außerdem, wenn eine Berufsausbildung mangels eines Ausbildungsplatzes nicht begonnen oder fortgesetzt werden kann oder ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr absolviert wird. Für die ersten drei Kinder erhalten Eltern jeweils 154 Euro, ab dem vierten Kind sind es 179 Euro.
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