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Einlagensicherung in Deutschland: Das Risiko der Bankenpleite

VON KLAUS KRAUSE - zuletzt aktualisiert: 11.10.2011 - 08:30

Düsseldorf (RPO). Der Pleitegeier kreist nicht nur über der Akropolis. Auch Banken, die in großem Stil griechische Staatsanleihen gebunkert haben, müssen zittern. Kommt es zur Umschuldung Griechenlands, dem viel beschworenen Schuldenschnitt, gehen sie ebenfalls am Stock.

Staatliche Stützungsmaßnahmen wie nach der Lehman-Pleite 2008 sind bei der angespannten Haushaltslage von Bund, Ländern und Kommunen nicht zu erwarten. Aber die deutschen Banken verfügen selbst über ein erstklassiges Einlagensicherungssystem. Der normale Sparer kann auch in diesen turbulenten Zeiten ruhig schlafen.

Es ist lange her, dass in Deutschland Kunden eine Bank stürmten, um ihr Geld vor dem Bankrott zu retten. In Erinnerung ist noch die Pleite der Kölner Privatbank I.D. Herstatt anno 1974. 1955 mit Hilfe von Hans Gerling, dem Inhaber des gleichnamigen Versicherungskonzerns gegründet, drohte dem erfolgreichen Bankhaus durch riskante Devisengeschäfte 19 Jahre später über Nacht ein Verlust von 470 Millionen Mark. Berittene Polizei musste das Bankgebäude in der Kölner Innenstadt vor empörten Kunden sichern. 40.000 Sparer, halb Köln, verloren ihr Geld.

Einlagensicherungsfonds Als Konsequenz aus dieser Pleite entstand der Einlagensicherungsfonds deutscher Banken. Seitdem hat sich kein zweiter Fall Herstatt mehr ereignet. Bankpleiten wurden durch freundliche Übernahmen oder andere Stützungsmaßnahmen geräuschlos abgewendet. Und als 2008/09 der ganz große Crash drohte, war Vater Staat (der Steuerzahler) zur Stelle, um Banken in höchster Not (IKB, HRE, WestLB u.a.) mit Bürgschaften und Milliardenbeträgen unter die Arme zu greifen.

Aber eine Rettungsaktion dieses Kalibers ist mangels Masse nicht wiederholbar.Die Einlagen von Privatkunden sind in Deutschland zu 100 Prozent durch das Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz (EAEG) gesichert, und zwar bis zu 100.000 Euro je Kunde und Institut. Die Sicherung umfasst die so genannten Sichteinlagen auf Girokonten und Festgeldkonten, Termingelder, Sparbücher und Sparbriefe, nicht hingegen selten gehandelte Produkte wie Inhaberschuldverschreibungen und Inhabereinlagenzertifikate.

Gesichert sind darüber hinaus zu 90 Prozent Kundenforderungen aus Wertpapiergeschäften, maximal im Gegenwert von 20.000 Euro je Kunde und Institut. Darunter fallen zum Beispiel Verkaufserlöse, Dividendenzahlungen und Ausschüttungen. Gewährleistet wird dieser Rettungsschirm durch die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken, kurz EdB, der jede Bank mit Hauptsitz in Deutschland angehören muss.

Doppeltes Netz Als zweites Netz bestehen darüber hinaus bankeneigene Einlagensicherungsfonds zum Schutz der Kundengelder im Falle einer Insolvenz. Bei diesen Sicherungsfonds liegt die Sicherungsgrenze pro Gläubiger mit 30 Prozent des haftenden Eigenkapitals der jeweiligen Bank sehr hoch. Bei einem haftenden Eigenkapital von beispielsweise 100 Millionen Euro sind die Einlagen jedes einzelnen Kunden mit bis zu 30 Millionen Euro abgesichert (sofern der Fonds über die entsprechenden Mittel verfügt).

Sparkassen und Genossenschaftsbanken bevorzugen institutssichernde Einrichtungen. Gesichert sind nicht nur die Einlagen der Kunden, sondern auch das insolvente Institut, so dass in diesem Fall auch Inhaberschuldverschreibungen und Inhabereinlagenzertifikate abgesichert sind. Mit stolzer Brust verkünden die Volksbanken: Noch nie hat ein Kunde einen Verlust seiner Einlagen erlitten. Noch nie mussten Einleger entschädigt werden. Noch nie hat es eine Insolvenz einer angeschlossenen Bank gegeben.

Tipp: Bei größeren Einlagen vorher bei der Bank oder Sparkasse über die aktuelle Einlagensicherung informieren. Das gilt insbesondere bei Banken, die ihren Hauptsitz im Ausland haben.

Nicht geschützte Anlagen Als Bundeskanzlerin Merkel auf dem Höhepunkt der großen Bankenkrise vor dem Bundestag die staatliche Garantieerklärung für das Sparvermögen des deutschen Volkes abgab, glaubten einige schon, dass damit auch Kursverluste bei Aktien und Zertifikaten gemeint sein könnten. Das war ein Missverständnis. Kursverluste (und Gewinne!) an den Märkten, seien es Aktien, Rohstoffe, Devisen, Obligationen oder entsprechende Fonds, bleiben immer beim Anleger hängen.

Da hilft kein Sicherungsfonds. Risiken muss der Anleger selber versichern. Die Banken fungieren hier nur als Verwalter und Verwahrer. Von einer Bankenpleite sind Wertpapier-Depots der Kunden nicht betroffen. Im Insolvenzfall kann der Kunde sein Depot sofort auf eine andere Bank übertragen. Das gilt auch für den Inhalt von Banksafes.


 
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