Bankberatungsprotokolle: Kein Zwang zur Unterschrift
zuletzt aktualisiert: 22.01.2011 - 15:46Mainz (RPO). Wer sich von seiner Bank in Gelddingen beraten lässt, muss hinterher kein Protokoll unterschreiben. Dazu ist nur der Anlageberater gesetzlich verpflichtet. Darauf weist die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz in Mainz hin.
Immer wieder versuchten unseriöse Berater, ihr eigenes Haftungsrisiko zu verringern, indem sie Kunden auffordern, das Protokoll zu unterschreiben, erläutert Sylvia Beckerle, Finanzexpertin der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. Kunden sollten sich dazu aber nicht drängen lassen.
Verbraucher sollten sich davon aber nicht beeindrucken lassen. Sie brauchen die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben oder den Empfang bestimmter Unterlagen nicht bestätigen. Banken, Sparkassen und Wertpapierdienstleister dagegen müssen seit Januar 2010 über jede Anlageberatung ein Protokoll anfertigen und dem Kunden vor Vertragsabschluss aushändigen.
Internet: Broschüre der Verbraucherzentrale http://dpaq.de/YI1Ob
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