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Neues Vertragsgesetz: Mehr Rechte für Versicherte

VON CHRISTIAN DICK - zuletzt aktualisiert: 03.03.2008 - 08:41

Düsseldorf (RP). Seit Jahresbeginn gilt das neue Versicherungsvertragsgesetz (VVG). Es soll für mehr Information und Beratung sorgen. Zudem werden Lebensversicherte stärker an Gewinnen beteiligt und erhalten mehr Geld nach früher Kündigung. 

Wer jetzt eine Police abschließt, muss von seinem Berater umfassender über Vor- und Nachteile des Vertrags informiert werden. Die wichtigsten Änderungen:

Vor Vertragsschluss

Information Versicherer sind jetzt stärker als bisher in der Pflicht, ihre Kunden umfassend zu informieren und zu beraten. Das bis Ende 2007 gängige „Policenmodell“, wonach Kunden ihre Unterlagen erst zusammen mit dem Versicherungsschein erhielten, ist abgeschafft. Sowohl die Versicherungsbedingungen als auch ein gesondertes Produktinformationsblatt müssen dem Kunden bereits vor der Unterschrift vorliegen.

„Künftig soll jeder Versicherungsnehmer vor Abschluss des Vertrags wissen, was ihn die angebotene Lebens-, Berufsunfähigkeits- oder Krankenversicherung kostet“, sagt die Bundesjustizministerin. „Dazu müssen ab 1. Juli 2008 die Versicherer in Euro und Cent angeben, welche Kosten sie in die Prämie eingerechnet haben.“ Vorteil: Angebote lassen sich dadurch leichter vergleichen.

Beratung Neu ist auch, dass der Versicherungsvertreter begründen und dokumentieren muss, warum er gerade diese Versicherung empfiehlt. Vorteil für Kunden: Im Falle einer Falschberatung können sie leichter Schadenersatzansprüche durchsetzen. Wer hingegen auf eine Beratung ausdrücklich und schriftlich verzichtet, bleibt ohne Schutz.

Anzeigepflicht Hat ein Antragsteller unwissentlich Sachverhalte verschwiegen, konnte der Versicherer noch Jahre später vom Vertrag zurücktreten. Die Gefahr besteht nun nicht mehr, da der Kunde im Vertrag nur noch beantworten muss, wonach er in Textform konkret gefragt wird - so etwa bei den Gesundheitsfragen der Lebens- und Berufsunfähigkeitsversicherung. Nur wenn der Versicherte vorsätzlich falsche Angaben gemacht hat, kann der Anbieter auch später noch vom Vertrag zurücktreten.

Widerrufsrecht Zwischen Rücktritt, Widerruf und Widerspruch mit unterschiedlichsten Fristen wird nicht mehr unterschieden. Es gibt nur noch das Widerrufsrecht. Danach können Versicherungsverträge innerhalb von zwei Wochen widerrufen werden. Ausnahme: Bei der Lebensversicherung beträgt die Frist 30 Tage. Fehlt die Widerrufsbelehrung oder ist sie nicht korrekt, kann ein Vertrag praktisch unbefristet widerrufen werden.

Im Schadenfall

Kein Alles-oder-Nichts Im Schadenfall erhielten Versicherte früher entweder die volle Entschädigung, oder sie gingen - bei grobem Mitverschulden - leer aus. Diese Regelung gibt es nicht mehr. Stattdessen muss der Versicherer auch in diesen Fällen zumindest einen Teil des Schadens ersetzen. Wer sein Haus über Nacht verlässt und die Haustür nicht abschließt, sondern nur zuzieht, handelt zwar grob fahrlässig. Im Falle eines Einbruchs muss der Hausratversicherer dennoch einen Teil des Schadens ersetzen.

Jahresprämie Wird der Vertrag innerhalb eines Versicherungsjahres gekündigt, muss der Kunde nur noch bis dahin anteilig bezahlen. Bis 2007 war die volle Jahresprämie fällig, obwohl der Versicherungsschutz bereits vorher erlosch.

Klagefrist Die Frist von sechs Monaten für eine Klage gegen einen Schadenversicherer ist ersatzlos entfallen. Bisher musste der Kunde innerhalb dieser Zeitspanne klagen, wenn der Versicherer den Schadenersatz gekürzt oder abgelehnt hatte.

Lebensversicherung

Rückkaufswert Bei Kündigung ihres Vertrages zu Beginn der Laufzeit dürfen Kunden nicht mehr leer ausgehen. Der Grund: Die Abschlusskosten müssen nun auf die ersten fünf Jahre verteilt werden. Wer jetzt eine Kapitallebens- oder private Rentenversicherung abschließt und vorzeitig wieder kündigt, erhält dann einen garantierten Mindestrückkaufswert.

Überschussbeteiligung Versicherte sollen am Ende der Vertragslaufzeit an den stillen Reserven des Versicherers beteiligt werden. Dazu müssen die Lebensversicherer ihre Reserven offen legen und davon die Hälfte bei Vertragsschluss an ihre Kunden auszahlen. Die Reserven entstehen, wenn Wertpapiere oder Grundstücke, die die Versicherer mit dem Geld ihrer Kunden gekauft haben, seit dem Kauf im Wert gestiegen sind. 2007 lagen die stillen Reserven bei insgesamt rund 32 Milliarden Euro.


 
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