Rechtsschutz gültig: Neue Hoffnung für Lehman-Opfer
VON UWE SCHMIDT-KASPAREK - zuletzt aktualisiert: 07.01.2010 - 14:46Düsseldorf (RP). Neue Hoffnung für Opfer der zusammengebrochenen US-Investmentbank Lehman: Geschädigte, die rechtsschutzversichert sind, können auch dann kostenfrei streiten, wenn der Versicherer Spekulationsgeschäfte ausdrücklich in seinen Bedingungen ausgeschlossen hat.
So hätte das Amtsgericht Mannheim gegen die Neue Rechtsschutzversicherung (NRV) entschieden – wenn sich die NRV nicht durch eine vorzeitige Zahlungszusage ein Urteil abgewendet hätte (Az.: 12 C 274/09).
Lehman war im November 2008 zusammengebrochen. Viele Anleger hatten über ihre eigene Bank Papiere des US-Instituts gekauft, die wertlos wurden. "Bei keinem Lehmann-Papier liegt nach meiner Beurteilung die typische Gefahr eines Termingeschäftes vor", sagt die Anwältin Ute Deuber von der Kanzlei MZS aus Düsseldorf, die den Kläger gegen NRV vertreten hat. Termingeschäfte zeichneten sich eben dadurch aus, dass notfalls weitere Mittel eingesetzt werden müssten. Das sei bei Lehman-Zertifikaten nicht der Fall gewesen.
Somit sind in vielen Rechtsschutz-Policen Streitigkeiten aus dem Kauf von Kapitalanlagen mitversichert. Damit haben Geschädigten die Möglichkeit, ihre Bank oder Sparkasse wegen Beratungsverschulden zu verklagen. Das Kostenrisiko trägt der Versicherer. Der muss, wenn der Prozess verloren geht, für alle Anwalts- und Gerichtskosten aufkommen.
Lehnt der Versicherer den Kostenschutz ab, kann der Kunde eine sogenannte Deckungsschutzklage erheben. Wenn er die gewinnt, muss der Versicherer auch die Kosten für diesen Prozess tragen. Allerdings stellt sich die Branche offenbar nicht stur. Ansprüche von Lehman-Geschädigten würden "wohlwollend geprüft", heißt es beim HDI-Gerling-Konzern. "Wir haben meist Kostenschutz gewährt", sagt ein Sprecher.
Allerdings wird es für Lehman-Geschädigte höchste Zeit, wenn sie ihre Bank verklagen wollen. Die Verjährungsfrist betrage ab Kauf der Papiere drei Jahre, erläutert Anwältin Deuber. Daher könnte es für Klagen gegen die Dresdner Bank, die Lehman-Papiere in großem Stil bis Februar 2007 verkauft habe, schon zu spät sein. Wurden die Papiere aber deutlich später erworben, könnte es sich noch lohnen, eine Kostenzusage für den Prozess beim Versicherer einzuholen.
Ablehnen können die Versicherer den Kostenschutz nicht nur wegen Ausschlüssen, sondern auch dann, wenn nach ihrer Meinung die Klage gegen die Bank keine Erfolgschance hat. Die sehen Juristen aber durchaus: "Jeder Streit hat eine Erfolgsaussicht wenn, das Gericht eine Beweisaufnahme durchführen muss. In Fällen des Beratungsverschuldens ist dies eigentlich immer der Fall", erläutert Arno Schubach von der Kanzlei Caspers, Mock & Partner aus Koblenz.
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