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Was man als Sparer beachten sollte: Riester-Zulagen für 2007 sichern

VON ROLF WINKEL - zuletzt aktualisiert: 07.12.2009 - 08:27

Düsseldorf (RP). Das Niveau der gesetzlichen Rente sinkt tendenziell. Das hat der Gesetzgeber so festgelegt. Deshalb wird die private Vorsorge gefördert – und zwar bei so genannten Riester-Verträgen. Doch bei der Förderung hakt es nach wie vor: Denn viele Riester-Sparer rufen ihre staatlichen Zulagen nicht ab.

Zulagen Riester-Sparer werden doppelt gefördert: Mit staatlichen Zulagen und zusätzlich – allerdings nur für Besserverdiener – mit Steuervorteilen. Ein Riester-Sparer mit zwei Kindern kann beispielsweise 524 Euro an Zulagen erhalten. Wenn ein Kind ab 2008 geboren wurde, gibt es noch 115 Euro mehr.

Kein Automatismus Die Zulagen fließen nicht von selbst, sondern nur auf Antrag. Wichtig ist zudem: Der Staat zahlt zwar die Zulagen. Die Anträge müssen jedoch bei dem privaten Anbieter, bei dem der Riester-Vertrag abgeschlossen wurde, eingereicht werden. Die Formulare schicken die Anbieter (Versicherungen, Banken) auf Anfrage zu. Sie können auch beim jeweiligen Anbieter per Internet heruntergeladen werden. Dieser leitet den ausgefüllten Antrag an die zentrale Zulagenstelle der Deutschen Rentenversicherung weiter.

Fristen Die Zulagen müssen immer "bis zum Ablauf des zweiten Kalenderjahres, das auf das Beitragsjahr" folgt, beantragt werden. Das bedeutet: Wer nicht spätestens Ende 2009 aktiv wird, verschenkt die Zulagen für 2007. Das regelt Paragraf 89 des Einkommensteuergesetzes.

Dauerzulagenantrag Wer es sich einfacher machen will, kann auch einen Dauerzulagenantrag stellen: Man gibt der Bank oder dem Versicherer die Vollmacht, die Zulage jedes Jahr zu beantragen. In diesem Fall muss man allerdings aufpassen und seinem Anbieter alle Änderungen mitteilen, die die Zulagenzahlung beeinflussen.

Einkommensänderung Die vollen Zulagen erhält nur, wer auf seinem Vertrag genug anspart. Dabei kommt es auf das Einkommen des Vorjahres an. Riester-Sparer müssen 2009 mindestens vier Prozent von dem, was sie 2008 an sozialversicherungspflichtigen Einkünften erzielt haben, auf ihren Sparvertrag einzahlen. Die Zulagen werden dabei mitgerechnet. Wer 2009 noch nicht genug eingezahlt hat, kann dies bis Jahresende nachholen.

Kinderzulage Die Kinderzulage in Höhe von 185 bzw. 300 Euro (pro Kind, das ab 2008 geboren wurde) erhalten Eltern, solange sie für ihren Sohn oder die Tochter Kindergeld beziehen. Entfällt der Kindergeldanspruch, so müssen Riester-Sparer dies ihrem Anbieter mitteilen. Wer dies vergisst, hat davon keinen Vorteil. Denn die zentrale Zulagenstelle erfährt ohnehin per Datenabgleich von den Familienkassen, wenn ein Kind aus dem Kindergeldbezug herausfällt.

Finanzamt Manche Riester-Sparer werden zusätzlich noch vom Finanzamt durch eine Steuererstattung gefördert. Die erforderliche Bescheinigung erhalten die Sparer automatisch von ihrem Anbieter.

Quelle: RP

 
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