kalaydo.de Anzeigen stellen auto immobilien kleinanzeigen tiere ferienwohnungen inserieren
  RP Providing |  RP Shop |  PremiumCard |  RP Reise
         
  Newsletter |  RSS |  Mobil |  Apps
Abo & Service | Anzeigen | ePaper | Schulprojekte  
 
       
 
  Gast
Kommentare ()

Neue Förderung: Riestern mit dem Eigenheim

VON MICHAEL BRÖCKER - zuletzt aktualisiert: 14.03.2008 - 08:06

Berlin (RP). Die große Koalition will mit dem Wohn-Riester den Immobilienerwerb finanziell unterstützen und den Wegfall der Eigenheimzulage teilweise kompensieren. Doch wer die Förderung bekommen will, muss einige Kriterien erfüllen.

Nach dem Aus für die Eigenheimzulage haben so wenig Deutsche den Bau einer Wohnung beantragt wie noch nie seit der Wiedervereinigung - 2007 fiel die Zahl der Baugenehmigungen auf 182.300 - das waren rund ein Viertel weniger als 2006.

Wenn es nach der Bundesregierung geht, könnte sich der Trend bald wieder ändern. Denn jetzt kommt der Wohn-Riester. Das Ziel: Die staatliche Förderung aus der Riester-Rente - inklusive Zulagen beträgt sie 2008 bis zu vier Prozent des rentenversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens (bis maximal 2100 Euro jährlich) - soll zu hundert Prozent in ein Immobiliendarlehen umgeleitet werden können. Eine staatliche Finanzspritze für Häuslebauer und Hausbesitzer. Vor allem junge Familien sollen so zum Kauf oder Bau des selbstgenutzten Eigenheims ermutigt werden. Doch was bringt die Mini-Eigenheimzulage wirklich? Und wie funktioniert sie?

Eine Übersicht:

Hypothekendarlehen Die Riester-Förderung von 154 Euro Grundzulage im Jahr plus Kinderzuschläge von 185 Euro (Geburt vor 2008) oder 300 Euro (Geburt ab 2008) kann zur Tilgung einer laufenden Hypothek verwendet werden. Beispielrechnung: Um die Mindestsumme von 15000 Euro zur Entnahme für das Eigenkapital zu erreichen, müsste ein Sparer sieben Jahre lang die maximale Riester-Sparsumme von 2100 Euro in einen Vertrag einzahlen. Ist das Darlehen abbezahlt, kann der frühere Riester-Vertrag weiter bespart werden.

Bestehende Verträge Bei laufenden Riester-Verträgen wie Rentensparplänen kann die aufgelaufene Sparsumme als Eigenkapital für den Kauf oder Bau eines Hauses oder einer Eigentumswohnung herangezogen werden. Trotz der früheren Nutzung der Sparsumme dürfen die Sparer sämtliche staatlichen Zulagen behalten.

Steuererleichterung Alternativ kann die maximale Riester-Sparsumme - 2100 Euro pro Jahr - bei der Steuer geltend gemacht werden. Das kann je nach Steuersatz die Zahlung an das Finanzamt um mehrere Hundert Euro senken.

Besteuerung Kritiker monieren, dass die neue Wohnförderung wegen der nachgelagerten Besteuerung zu kompliziert sei. Die Beiträge in dem Riester-Vertrag werden zwar steuerfrei gestellt, dafür muss der Sparer auf die Auszahlungen im Rentenalter Steuern bezahlen. Das über die Jahre aufgelaufene, geförderte Kapital soll auf einem „fiktiven Wohnförder-Konto“ gebucht werden und mit jährlich zwei Prozent aufgezinst werden. Auf die Gesamtsumme werden dann im Rentenalter Steuern fällig. Dabei soll der Wohn- und Hauseigentümer bei Eintritt in die Rente selbst entscheiden können, ob er seine Steuerschuld auf einmal begleicht (wobei ein Sofortrabatt von 30 Prozent winkt), oder den Betrag über einen längeren Zeitraum abbezahlt.

Bausparen Lässt sich der Wohn-Riester mit dem Bausparen verbinden? Ja. Die Bausparkassen arbeiten derzeit an entsprechenden Angeboten, die wie bei den herkömmlichen Offerten eine Kombination aus Spar- und Darlehensvertrag sein sollen. Zunächst wird eine bestimmte Summe eingezahlt. Später wird das eingezahlte Geld als Kapital für den Immobilienkauf entnommen. Die Bausparkasse gewährt zugleich ein Darlehen für den Hausbau, das dann mit den weiteren jährlichen Riester-Beiträgen abbezahlt wird.

Hausverkauf Unklar ist noch, ob die Förderung zurückgezahlt werden muss, wenn die „Riester-Immobilie“ verkauft wird. Details werden noch ausgearbeitet.

Wohnungsbauprämie Die staatliche Prämie wird als Förderung für den Abschluss eines Bausparvertrags gezahlt. Sie soll trotz des „Wohn-Riesters“ bestehen bleiben. Allerdings muss das Geld ausschließlich in die eigene Wohnung oder das eigene Haus investiert werden.

Reaktionen Unterschiedlich. Der Handwerksverband begrüßte generell die Neuregelungen, Bankenverbände halten den „Wohn-Riester“ für zu bürokratisch und kritisieren die staatliche Zulage als „Tropfen auf den heißen Stein“. Der Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) befürchtet ebenfalls Bürokratiekosten für die Branche, wenn die Anbieter von Riester-Verträgen trotz der Entnahme des gesamten Ersparten ihre ehemaligen Kunden über Jahre hinaus über die Entwicklung eines fiktiven Wohn-Förderkontos unterrichten müssten.

Fristen Das Gesetz soll bis zum Sommer verabschiedet werden und rückwirkend zum 1. Januar in Kraft treten.


 
weitere Artikel
 
Links zu diesem Artikel
 

 
Schreiben Sie jetzt Ihre Meinung:

       
Anzeige:

Aktuell bei RP Online
Ackermann mahnt Nachfolger zur Vorsicht

Deutsche-Bank-Hauptversammlung

Ackermann mahnt Nachfolger zur Vorsicht

Der scheidende Deutsche-Bank-Chef Josef Ackermann hat sich nach zehn Jahren mit einer persönlichen Bilanz von den Aktionären verabschiedet ... mehr 

Elbphilharmonie: Stadt und Hochtief vor Einigung

Hamburgs bekannteste Baustelle

Elbphilharmonie: Stadt und Hochtief vor Einigung

Im Streit um die Elbphilharmonie stehen die Stadt Hamburg und der Baukonzern Hochtief offenbar kurz vor einer Einigung. Nach sieben Monaten ... mehr 

Mehr Wirtschaft
Aus der Region

Deutsche-Bank-Hauptversammlung

Ackermann mahnt Nachfolger zur Vorsicht

Hamburgs bekannteste Baustelle

Elbphilharmonie: Stadt und Hochtief vor Einigung

Rückgang geringer als üblich

Deutsche Arbeitslosenzahl im Mai gesunken

Rund 340 Arbeitsplätze betroffen

ThyssenKrupp schließt Werk in Düsseldorf

Abschreckende Wirkung

Mit Pollern gegen Falschabbieger

Überfall am Stoffelner Friedhof

"Wie ein Überfall in der Kirche"

Videos

Video

Grefrather Eisbahn wird zur Filmkulisse

Die Schlittschuhläufer laufen eine Runde nach der anderen. Auf der Außenbahn des Grefrather Eisstadions ist dieses Mal alles etwas anders . ... mehr 

Kurios: Flugzeuge verhaken sich ineinander

Auf dem Chicagoer Flughafen sind sich zwei sehr ungleiche Flugzeuge ins Gehege gekommen. Eine Boeing 747 wollte sich auf den Weg machen, als ... mehr 

THEMEN RATGEBER
Bilderserien Ratgeber
Facebook in Zahlen
Facebook in Zahlen
Wäre Facebook ein Land, wäre es das bevölkerungsreichste nach China (1 .. mehr 
 
Facebook in Zahlen
Facebook in Zahlen
Wäre Facebook ein Land, wäre es das bevölkerungsreichste nach China (1 ..
mehr 
Pflegekosten: Das sollten Sie wissen
Pflegekosten: Das sollten Sie wissen
Am besten ist es, wenn die eigenen Eltern bis ..
mehr 
Elternpflege  - So werden Sie unterstützt
Elternpflege - So werden Sie unterstützt
Pflegeunterstützung im Überblick
mehr 
Die elf häufigsten Irrtümer bei Steuererklärungen
Die elf häufigsten Irrtümer bei Steuererklärungen
Die elf häufigsten Irrtümer bei Steuererklärungen
mehr 
Was genau ist Fairtrade eigentlich?
Was genau ist Fairtrade eigentlich?
Was genau ist Fairtrade eigentlich?
mehr 
Neun Tipps zu Elterngeld und Elternzeit
Neun Tipps zu Elterngeld und Elternzeit
Neun Tipps zu Elterngeld und Elternzeit
mehr 
Diese Kassen zahlen für Homöopathie
Diese Kassen zahlen für Homöopathie
Zur homöopathischen Behandlung gehört eine ..
mehr 
 
Weitere Videos unter www.nrw-business.tv
Weitere Ratgeber-Themen

Wenn der Gerichtsvollzieher klingelt

Pfändung - Rechte und Pflichten von Schuldnern

Egal ob überzogenes Konto oder eine nicht bezahlte Rechnung - Schulden haben viele Menschen. Problematisch wird es allerdings, wenn man seine Schulden nicht mehr abbezahlen kann. Droht die Pfändung, sollten Betroffene ihre Rechte kennen. Von Beate Kaufmann  mehr

 
 

Nützliche Tipps für Sparer

Immobilien im Boom

 
 

Wie sicher ist das Geld der Sparer?

Fünf Fragen zur Banken-Krise

 

Nützliche Tipps für Sparer

Wann sich Festgeld wirklich lohnt

 

Kraft-Wärme-Kopplung

Vier Fragen zum Kraftwerk im Keller

 

Verdienen in der Schuldenkrise

Gute Zeiten für Goldkäufer

Top-Services