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Rechtsschutz: So haben die Gerichte entschieden

VON WOLFGANG BÜSER - zuletzt aktualisiert: 06.03.2008 - 07:57

Düsseldorf (RP). Ein Rechtsschutzversicherer soll seinem Kunden eigentlich bei dessen Rechtsstreitigkeiten helfen. Stattdessen kommt es aber auch hin und wieder mal vor, dass Versicherer und Versicherter im Streit um die Kosten des Streits selbst vor Gericht landen.

Prozesskostenhilfe Hat ein Rechtsschutzversicherer für ein Verfahren einer Versicherten bereits seine Leistungsbereitschaft dadurch dokumentiert, dass er Vorschüsse gezahlt hat, so muss der Versicherer einen Antrag der Frau, für ein Verfahren Prozesskostenhilfe zu bekommen, auch dann nicht genehmigen, wenn er seine Leistung „unter Vorbehalt“ erbracht hat. (Brandenburgisches Oberlandesgericht, 5 W 15/07)

Vergleichskosten Hat ein Rechtsschutz-Versicherter in einem Vergleich über Gewährleistungsansprüche aus dem Kaufvertrag für einen Pkw zwar sein angestrebtes Ziel „voll erreicht“, es aber versäumt, zugleich eine Regelung über die Verteilung der Kosten zu treffen, so kann er von seinem Rechtsschutzversicherer nicht verlangen, dass der die auf den Versicherten entfallenden Kosten trägt. (Amtsgericht Nürnberg, 14 C 11341/04)

Unfallfolgen Sehen die Vertragsbedingungen einer Rechtsschutzversicherung vor, dass Leistungen für Streitigkeiten im Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit ausgeschlossen sind, so gilt das nicht, wenn ein Gewerbetreibender auf einer Dienstfahrt verunglückt und sein privater Unfallversicherer nicht zahlen will. (Landgericht Dortmund, 2 O 314/06)

Arbeitsplatz Eine Rechtsschutzversicherung kann ihren Schutz nicht für den Fall verweigern, dass ein versicherter Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber erfährt, dass der die Stelle abbauen und den Arbeitnehmer per Aufhebungsvertrag zur Aufgabe seines Arbeitsverhältnisses bewegen will. Der Mitarbeiter darf auf Rechnung des Versicherers schon zu diesem Zeitpunkt einen Anwalt einschalten und muss nicht warten, bis der Arbeitgeber seine Kündigungsandrohung wahr macht. (Saarländisches Oberlandesgericht, 5 U 719/05)

Studienplatz Lehnt eine Uni einen Studienplatzbewerber ab, weil der weder den erforderlichen Notendurchschnitt noch eine ausreichende Wartezeit vorweisen kann, so muss die Rechtsschutzversicherung (hier die des Vaters) die Klagen gegen die Hochschule unterstützen. Sie kann nicht argumentieren, dass die Erfolgsaussichten zu gering seien. Belegt der Studienplatzbewerber, dass die Uni in der Vergangenheit das Potenzial an Studienplätzen nicht ausgeschöpft hat, so ist eine Klage zur Teilnahme an dem Losverfahren nicht chancenlos. (Oberlandesgericht Celle, 8 U 179/06)

Wettbewerbsrecht Verwendet ein Steuerberater, der sich in seinem Briefkopf auch als Unternehmens- und Insolvenzberater ausgibt, eine gegen die Norm der Steuerberaterverordnung verstoßende Klausel, um weitere Mandanten zu gewinnen, so darf ihm die Berufskammer eine solche Werbung untersagen. Wenn der Steuerberater dagegen klagt und verliert, kann er auch nicht seinen Rechtsschutzversicherer zur Kasse bitten, wenn die in den Versicherungsbedingungen regelt, dass Versicherungsschutz nicht bestehe, wenn die „Abwehr von Unterlassungsansprüchen aus dem Bereich des sonstigen Wettbewerbsrechts“ auf dem Plan steht. (Landgericht München I, 23 O 18585/05)


 
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