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Reform steht: So teuer ist Erben

VON MICHAEL BRÖCKER - zuletzt aktualisiert: 16.02.2008 - 09:35

Berlin (RP). Die Grundzüge der Erbrechtsreform stehen. Und damit hat das Rechnen begonnen. Millionen Unternehmer, Hauseigentümer und Besitzer von Vermögenswerten prüfen, ob im Erbfall künftig mehr Steuern anfallen. Wir sagen Ihnen, wer profitiert und wer künftig draufzahlt.

Direkte Verwandte Ehepartner, Kinder und Enkel gehören zu den Gewinnern. Sie kommen bei unveränderten Steuertarifen in den Genuss von deutlich höheren Freibeträgen. Ehepartner können beispielsweise bis zu 500.000 Euro steuerfrei erben. Die SPD hat zudem durchgesetzt, dass die Freibeträge auch für eingetragene Lebenspartner gelten. Mit den höheren Freibeträgen wird „Oma ihr klein Häuschen” in der Regel im engen Familienkreis nicht angetastet. Für Immobilien in attraktiven Lagen reichen die Freibeträge indes nicht aus.

Geschwister und entfernte Verwandte Diese Gruppen bezahlen die Reform hauptsächlich. Denn die Freibeträge für Geschwister, Neffen, Nichten oder geschiedene Ehepartner werden nur unmerklich auf 20.000 Euro angehoben. Im Gegenzug klettern aber die Steuersätze erheblich (siehe Grafik).

Unternehmenserben Der Hauptkonflikt zwischen Union und SPD. Anders als ursprünglich angedacht, zahlen Firmenerben auf jeden Fall 15 Prozent des Unternehmenswerts beim Betriebsübergang. Die Union will im parlamentarischen Verfahren noch Entlastungen durchsetzen. Worum geht‘s? Das Betriebsvermögen wird nur dann zu 85 Prozent steuerfrei gestellt, wenn eine Reihe von Bedingungen erfüllt sind. Zum Beispiel muss das Betriebsvermögen in der EU liegen. Außerdem darf die Lohnsumme des Betriebs zehn Jahre lang in keinem Jahr unter 70 Prozent der Lohnsumme der letzten fünf Jahre vor dem Betriebsübergang sinken.

Und die Firmenerben müssen den Betrieb mindestens 15 Jahre fortführen, um die steuerliche Verschonung zu erreichen. Sonst wird voll besteuert. Hier setzt die Union an: „Die Frist sollte auf zehn Jahre reduziert werden. Kein Unternehmer weiß, wie seine Firma in 15 Jahren aussieht”, sagt Otto Bernhardt, finanzpolitischer Sprecher der Unions-Bundestagsfraktion. Die SPD hält dagegen: „Wer seinen Betrieb umstrukturiert kommt weiter in den Genuss der Steuerbefreiung. Die Begünstigung fällt nur weg, wenn beispielsweise Betriebsteile veräußert werden”, sagt der SPD-Politiker Florian Pronold.

Bewertungsverfahren Alle Erbschaften werden anhand ihrer Verkehrswerte besteuert. Bei der Bewertung der Betriebsvermögen gibt es aber Streit. Finanzminister Peer Steinbrück (SPD) schlägt das vereinfachte Ertragswertverfahren vor, wonach der Firmenwert anhand des durchschnittlichen Gewinns der letzten drei Jahre ermittelt wird. Dieser wird mit einem aus der aktuellen Zinslage abgeleiteten Faktor von 12,8 multipliziert. Wirtschaftsverbände lehnen das ab. Sie befürchten, dass Unternehmen mit dem Doppelten des tatsächlich am Markt zu erzielenden Preises bewertet werden und so bei der Steuer im Vergleich zum Status Quo ordentlich draufzahlen.

Beispielrechnung Was muss ein Sohn zahlen, der den väterlichen Betrieb im Wert von 26 Millionen Euro erbt? Falls bei der Betriebsübergabe alle Bedingungen erfüllt werden, werden 15 Prozent, also 3,9 Millionen Euro, versteuert. Als direkter Erbe gilt für den Sohn ein Steuersatz von 19 Prozent. Nach Abzug des Freibetrags bleibt eine Steuerlast von 665.000 Euro, 2,6 Prozent des Firmenwerts.

Auswirkungen Die Erbschaftsteuer steht den Ländern zu. Das Aufkommen soll nach der Reform weiterhin vier Milliarden Euro pro Jahr betragen. Alleine NRW standen zuletzt 850 Millionen Euro zu.

Fristen Das Gesetz soll zum 1. Juli in Kraft treten, aber für Erbfälle (nicht für Schenkungen) unter Beibehaltung des bisherigen persönlichen Freibetrags rückwirkend zum 1. Januar 2007 gelten.


 
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