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Etliche Neuerungen: Was bei der Autoversicherung zählt

VON UWE SCHMIDT-KASPAREK - zuletzt aktualisiert: 05.03.2008 - 07:57

Düsseldorf (RP). Kfz-Versicherungen sind ein schwieriges Thema. Wer einen Anbieter sucht, sollte genau vergleichen. Seit Jahresanfang gibt es zudem einige Neuerungen, was Beiträge und Kündigungsfristen angeht.

Eine preiswerte Kfz-Versicherung gibt es ganzjährig - für jeden der rund zwölf Millionen Autokäufer und Unfallgeschädigten. Denn wer ein neues Auto kauft oder einen Schaden regulieren lässt, kann seinen Autoversicherer wechseln.

Anteiliger Beitrag Bei einem Autokauf war das schon immer so. Nach einem Schaden durfte der Versicherer bis Ende 2007 die ganze Jahresprämie behalten. Der Kunde konnte daher zwar kündigen, musste seinen Ausstieg aber aufs Jahresende verlegen. Das hat sich geändert: „Der Versicherer muss nun den Jahresbeitrag anteilig erstatten“, sagt der Versicherungsberater Theo Sieven aus Aachen.

Wurde eine Antenne lediglich abgebrochen, lohnte es bisher nicht, den Schaden zu melden. Denn der Aufwand für den Vandalismus-Schaden lag mit Sicherheit unterhalb der üblichen Selbstbeteiligung und der Vollkaskorückstufung. Künftig kann eine solche Schadenmeldung ermöglichen, den ungeliebten Autoversicherer binnen Monatsfrist zu verlassen. Das neue Recht gilt für Neuverträge seit Jahresbeginn. Viele Autofahrer mit Altverträgen können es kulanzweise nutzen. Noch weiter geht der Online-Anbieter Zurich Connect. Hier kann man monatlich ohne Angabe eines Grundes aussteigen.

Preis und Leistung Wer seinen Versicherer wechselt, sollte indes nicht nur auf den Preis, sondern auch auf die Leistung achten. Der Kampf um die Gunst der Autofahrer wird auch mit schwachen Billigtarifen geführt. Die können sich im Schadenfall schnell zum gefährlichen Kosten-Bumerang entwickeln. Ist zum Beispiel grobe Fahrlässigkeit nicht weitgehend abgesichert, gibt es bei schweren Fahrfehlern nur eine Teilentschädigung.

Bei Schäden durch Alkohol und Drogen am Steuer oder bei Diebstahl verzichten die Autoversicherer auch bei Komfortpolicen nicht auf die Möglichkeit, den Kaskoschaden wegen grober Fahrlässigkeit des Autofahrers stark oder ganz zu kürzen. Weitere wichtige Leistungen, auf die Versicherungskunden unbedingt achten sollten, sind umfassender Schutz gegen Tierkollisionen und mindestens zwölf Monate Neuwertentschädigung.

Werkstattbindung Wer besonders sparen will, kann einen Werkstatt-Bindungstarif wählen. Der liegt voll im Trend. „Fast jeder Versicherer bietet inzwischen einen Kasko-Tarif mit Werkstattbindung an“, sagt Ivanna Höltring von der Nafi-Unternehmensberatung. Wer auf dieses Stück Freiheit verzichten kann, der bekommt beispielsweise bei der HUK-Coburg in der Kaskoversicherung einen Nachlass von 20 Prozent. „Wir geben als Sicherheit aber eine Dreijahres-Garantie auf die Reparatur, achten darauf, dass unsere Partner-Werkstatt nur Originalteile einbaut und treten notfalls in die Hersteller-Garantie ein“, verspricht Rolf-Peter Hoenen, der Chef der HUK-Coburg. Wer hier spart, kann sich dann weiteren zusätzlichen Schutz leisten. Ganz wichtig ist Fahrerschutz: Nach einem selbst verschuldeten Unfall sind zwar alle Insassen versichert, nicht aber der Fahrer des Wagens.

Vergleich Im einem Vergleich wurden für den Kleinwagen „Smart For Two“ die günstigsten Policen ausgewählt. Sie haben in der Regel eine Werkstattbindung. Dafür ist das Sparpotential enorm. Wer vom teuersten zum günstigsten Anbieter umsteigt, zahlt rund 64 Prozent weniger. Bei der Luxuslimousine BMW 5er touring liegt dieser Vorteil immer noch bei rund 41 Prozent. Bei dem hochwertigen Fahrzeug hat das Vergleichsportal aspect-online nur Policen ausgewählt, die eine Neuwertentschädigung über zwölf Monate bieten.

Ähnliche anonyme Online-Vergleiche für Autoversicherungen bieten www.nafi-auto.de und www.fss-online.de.


 
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