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Freibeträge, Kindergeld und Co.: Was der Staat für Kinder tut

VON WOLFGANG BÜSER - zuletzt aktualisiert: 25.09.2006 - 15:29

Düsseldorf (RP). Kinder bringen Freude. Kinder kosten aber auch Geld. Der Staat weiß das und greift Eltern etwas unter die Arme. Ob nun Riester-Zulage, Krankenversicherung, Kindergeld oder Freibeträge - hier ein Überblick.

Kindergeld: Für jedes Kind gibt es 154 Euro Kindergeld, ab dem vierten Kind 179 Euro. Ist das Kind über 18 und verdient nach Abzug von Werbungskosten und Sozialbeiträgen mehr als 7.680 Euro im Jahr, gibt es nichts mehr. Im Jahresausgleich prüft das Finanzamt, ob der Kinderfreibetrag (3.648 Euro im Jahr für Eltern, 1.824 Euro für Singles) eine höhere Steuerersparnis bringt als das Kindergeld und gewährt ihn.

Krankenversicherung: Kinder gesetzlich versicherter Eltern sind durch sie kostenfrei mitversichert, solange die Kinder unter 25 Jahre sind und selbst nicht mehr als 350 Euro im Monat verdienen. Als „Minijobber“ darf das Kind bis zu 400 Euro im Monat hinzuverdienen.

Kinderbetreuungskosten: Berufstätige Alleinerziehende und Ehepaare können Aufwendungen für Kinder bis 14, die im Kindergarten, Hort oder bei der Tagesmutter sind, zu zwei Dritteln vom steuerpflichtigen Einkommen absetzen. Maximal sind 4.000 Euro absetzbar. Arbeitet von einem Ehepaar nur einer, so gibt es die Vergünstigung nur für Kinder zwischen drei und sechs.

Schulgeld: Aufwendungen für den Besuch einer genehmigten „Ersatzschule“ (wie der Waldorfschule) können zu 30 Prozent als Sonderausgaben vom steuerpflichtigen Einkommen abgezogen werden.

Ausbildungsfreibetrag: Bekommt ein Steuerzahler Kindergeld, so kann er zusätzlich den Ausbildungsfreibetrag in Anspruch nehmen: 924 Euro pro Jahr für Kinder ab 18, die wegen ihrer Ausbildung auswärts wohnen. Einkünfte des Kindes werden abgezogen, soweit sie 1848 Euro im Jahr übersteigen.

BAföG: Anspruch auf Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz haben Kinder von der 10. Klasse an. Auch Ausbildungen an Berufs-, Fach- und Hochschulen sind förderfähig. So kann sich etwa der Bedarfssatz für einen auswärts Studierenden aus 333 Euro Grundbedarf und 133 Euro Wohnbedarf zusammensetzen.

Baukindergeld: Eltern, die vor 2006 gebaut oder ein Haus gekauft haben und noch die Eigenheimzulage beziehen, steht neben der normalen Förderung von 1.250 Euro für jedes Kind Baukindergeld von 800 Euro zu - jeweils acht Jahre lang.

Bausparen: Eltern/Großeltern können ihren mindestens 16 Jahre alten (Enkel-)Kindern einen Bausparvertrag einrichten und ihnen so die Wohnungsbauprämie (bis 45 Euro im Jahr) sowie die Arbeitnehmersparzulage (bis 42 Euro im Jahr) sichern - neben dem eingezahlten Guthaben und den Zinsen.

Riester-Zulage: Wer einen „Riester“-Vertrag abgeschlossen hat, erhält für jedes Kind derzeit eine Zulage von 138 Euro pro Jahr. 2008 steigt die Zulage auf 185 Euro.


 
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