Für die große Koalition war es eines der zentralen Projekte: Im Mai vergangenen Jahres verabschiedete der Bundestag die Unternehmensteuerreform mit großer Mehrheit. Seit knapp zwei Monaten sind die Änderungen in Kraft. Die Wirtschaft soll damit um jährlich fünf Milliarden Euro entlastet werden. Dafür gab es eine ganze Reihe an Änderungen.
Abgeltungssteuer: Sie wird zum 1. Januar 2009 eingeführt. Ab dann werden alle Zinsen, Dividenden, Investment- und Zertifikatserträge, sowie alle Gewinne aus dem Verkauf privater Wertpapiere mit einem Steuersatz von 25 Prozent plus Solidaritäts- und Kirchenzuschlag besteuert. Das gilt aber nur für Wertpapiere, die nach 2008 angeschafft wurden. Die geltende "Veräußerungsfrist" entfällt.
Betriebsausgabenabzug: Der Betriebsausgabenabzug der Gewerbesteuer ist abgeschafft. Auch der Staffeltarif ist weggefallen. Zum Ausgleich können Personenunternehmen die Gewerbesteuer stärker mit der Einkommensteuerschuld verrechnen (Faktor 3,8 statt 1,8).
Degressive Abschreibung: Auch sie wurde am 1. Januar abgeschafft. Das führt zu einer anderen Verteilung des steuerlichen Aufwands über die Zeit.
Funktionsverlagerung: Wenn ein Unternehmen eine Abteilung verlagert, wird dies ab sofort besteuert. Damit soll verhindert werden, dass ertragversprechende Tätigkeiten auf ein Unternehmen im niedrig besteuernden Ausland übertragen werden.
Hinzurechnung: Die 50-prozentige Hinzurechnung von Dauerschuldzinsen bei der Gewerbesteuer ist weggefallen. Im Gegenzug müssen 25 Prozent aller gezahlten Schuldzinsen sowie 25 Prozent der Finanzierungsanteile von Mieten, Pachten, Leasingraten und Lizenzgebühren hinzugerechnet werden.
Investitionsabzugsbetrag: Er hat die Ansparrücklage abgelöst. Firmen mit einem Betriebsvermögen von bis zu 235\x0e000 Euro können bis zu 100\x0e000 Euro ihres Gewinns steuerfrei für spätere Investitionen zurücklegen.
Kapitalgesellschaften: Der Körperschaftssteuersatz wurde von 25 auf 15 Prozent gesenkt. Die Steuermesszahl der Gewerbesteuer beträgt nur noch 3,5 statt wie bislang fünf Prozent.
Personenunternehmen: Solche Unternehmen (beispielsweise GmbH & Co. KG) haben die Möglichkeit, den einbehaltenen (thesaurierten) Gewinn den Körperschaften mit einem Sondersteuersatz von 28,25 Prozent plus Soli zu versteuern. Spätere Entnahmen müssen nochmals versteuert werden. Das rechnet sich nur, wenn man ordentlich Gewinn macht.
Sofortabzug: Die Grenze für die Absetzung geringwertiger Wirtschaftsgüter lag bislang bei 410 Euro, jetzt bei 150 Euro. Güter bis 1000 Euro können gesammelt über fünf Jahre abgeschrieben werden.
Zinsschranke: Sie wurde eingeführt, um zu verhindern, dass Erträge in steuergünstigere Länder verlagert werden. Die Schranke ersetzt die bisherigen Regelungen zur Gesellschafter-Fremdfinanzierung. Unternehmen sollen durch den Abzug von Zinsaufwendungen ihren Gewinn nicht unter eine bestimmte Grenze drücken können. Lediglich 30 Prozent des Gewinns vor Steuern, Zinsen und Abschreibungen dürfen die Firmen geltend machen. Zum Schutz mittelständischer Unternehmen wurde eine Freigrenze von 1 Millionen Euro geschaffen.