Gebührenordnung: Wie viel kostet ein Steuerberater?
VON ANDREAS KUNZE - zuletzt aktualisiert: 18.02.2008 - 08:27Düsseldorf (RP). Ein Steuerberater kann einem viel Arbeit abnehmen - aber wie berechnet sich dessen Honorar? Wie für Rechtsanwälte gibt es für die 70.000 Steuerberater in Deutschland eine Gebührenordnung, und zwar die Steuerberatergebührenverordnung (StBGebV).
Sie wird vom Bundesfinanzministerium erlassen. „Der Steuerberater kann ein höheres Honorar verlangen, als in der Gebührenverordnung vorgesehen ist. Das muss aber schriftlich vereinbart sein“, sagt der Krefelder Steuerberater Markus A. Pfeifer. Ebenso sind Pauschalhonorare zulässig. Für den Durchschnittsverdiener ist Folgendes wichtig.
Erstberatungsgebühr Kommt ein Mandant zum ersten Mal zum Steuerberater, darf der maximal eine Erstberatungsgebühr von 180 Euro verlangen (plus 19 Prozent Mehrwertsteuer plus gegebenenfalls Auslagen für Porto oder Kopien). Es werden also über 200 Euro fällig.
Wertgebühr Das Honorar richtet sich nach dem Gegenstandswert. Das ist die „Summe der positiven Einkünfte“ (Bruttoeinkünfte minus Werbungskosten). Der Steuerberater berechnet dabei seine Arbeit mit dem Mantelbogen und t den einzelnen Einkunftsarten in der Anlagen. Je nach Einkommensgruppe gibt die Gebührenordnung einen Rahmen vor, innerhalb dessen er sein Honorar ansetzen kann. In der Regel wird eine mittlere Gebühr angesetzt - bei 20000 Euro Einkommen sind inklusive Mehrwertsteuer und Auslagen etwa 400 Euro an Honorar einzukalkulieren. Überschreitet der Steuerberater die Mittelgebühr, muss er das begründen können.
Zeitgebühr Für einige Arbeiten kann der Steuerberater eine „Zeitgebühr“ ansetzen, zum Beispiel für die Prüfung von Steuerbescheiden. Je angefangene halbe Stunde beträgt die Zeitgebühr laut Gebührenordnung zwischen 19 und 46 Euro. Ein Vorteil, der mit dem Honorar des Steuerberaters mitgekauft wird: Der Steuerprofi kann für Fehler haftbar gemacht werden, etwa für vergessene Werbungskosten. Die Gerichte haben in den vergangenen Jahren die Haftung erheblich verschärft. So muss der Steuerberater von sich aus auf Möglichkeiten zur Steuerersparnis hinweisen.
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