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Tipp der Verbraucherzentrale: Geschenke-Umtausch noch in diesem Jahr

zuletzt aktualisiert: 22.12.2006 - 10:42

Berlin (RPO). Jedes Jahr ist es das Gleiche: Weihnachtsmann oder Christkind bringen Geschenke, die kein Mensch braucht, die nicht passen oder die einfach nicht gefallen. Als Beschenkter fragt man sich dann: Wie kann ich das Präsent elegant und ohne Verlust wieder los werden? In diesem Jahr kommt ein weiteres Problem dazu: Was passiert, wenn man Präsente erst 2007 und damit nach der Erhöhung der Mehrwertsteuer zurückbringt?

Wer auf Nummer Sicher gehen will, sollte ein unpassendes Geschenk bis spätestens 31. Dezember ins Geschäft zurücktragen, rät Carmen Gahmig von der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. Weil im kommenden Jahr der höhere Steuersatz von 19 statt bisher 16 Prozent gilt, kann man nicht automatisch darauf setzen, dass man beim Umtausch von Ware aus 2006 nichts draufzahlen muss. Gibt man also 2007 einen zu kleinen Pullover zurück und will ihn eine Nummer größer haben, könnte der Händler durchaus den Steuerausgleich verlangen, erläutert Armin Busacker, Jurist des Hauptverbands des Deutschen Einzelhandels (HDE). Speziell dann, wenn es um teure Ware geht.

In der Praxis dürfte eine Nachforderung aber zu so viel Diskussionen und Ärger an der Kasse führen, dass viele Händler die meisten Differenzen aus Marketinggründen wohl oder übel selbst schultern werden.

Möglich ist auch, dass Geschäfte kostenfreie Umtauschaktionen nur befristet bis Ende 2006 anbieten. "Jedes Unternehmen muss selbst entscheiden, wie es mit dem Thema umgeht", betont Busacker.

Generelles Anrecht auf Umtausch gibt es nicht 

Beim Umtausch ist der Kunde ohnehin immer auf den guten Willen des Händlers angewiesen. Ein Anrecht auf bloße Rückgabe gibt es nicht, nicht einmal nach Weihnachten - auch wenn viele Konsumenten grundsätzlich davon ausgehen. Nimmt ein Händler einwandfreie Ware zurück, ist das reine Kulanz. Wie er die Rücknahme dann abwickelt, ist ebenfalls seine Sache.

Mal lässt er eine Rückgabe gegen Gutschein zu, mal bekommt der Kunde gleich das Geld zurück. Manchmal wird auch die Originalverpackung verlangt. Ohne Quittung geht aber meist gar nichts. Deshalb lässt sich eine Unannehmlichkeit so gut wie nie vermeiden: Den Schenker muss man so bald wie möglich um den Kassenzettel bitten.

Hat das Weihnachtsgeschenk einen Fehler, tauscht man nicht um, sondern reklamiert. Ansprüche auf Grund von Mängeln verjähren erst nach zwei Jahren. Bei berechtigten Reklamationen muss sich der Kunde nicht mit einem Gutschein abspeisen lassen. Auf einen sofortigen Geld-zurück-Service braucht er aber auch nicht hoffen. Vorher muss dem Händler noch die Gelegenheit zur so genannten Nacherfüllung eingeräumt werden. Erst wenn die Reparatur zwei Mal nicht geklappt hat, darf der Kunde vom Vertrag zurücktreten: Ware zurück, Geld zurück.

Besonderheiten beim Umtausch nach Online-Kauf

Will man ein unpassendes Geschenk aus Versandhandel oder Online-Einkauf umtauschen, klappt das nicht immer so reibungslos wie beim Ladenkauf. Grundsätzlich hat man zwar das Recht, Ware innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt ohne Angabe von Gründen wieder zurückzugeben. In der Praxis reicht diese Frist ausgerechnet rund um Weihnachten aber nur selten aus. Denn das Widerrufsrecht beginnt normalerweise mit Erhalt der Ware, geschenkt wird aber oft später. An Heiligabend kann es dann schon zu spät sein. Ausnahme: Gibt der Online-Händler keine Widerrufsbelehrung, kann man unbefristet zurücktreten.

Außerdem kann immer nur der umtauschen, der auch online gekauft und bezahlt hat. In der Regel ist das aber nicht der Beschenkte. Der müsste sich also erst ein Herz fassen und den Schenker um Rückabwicklung bitten. Häufig muss der Besteller bei einem Warenwert von unter 40 Euro auch noch die Rücksendekosten schultern. Ausgeschlossen ist außerdem der Umtausch von Audio- oder Videoaufzeichnungen wie auch Software, wenn sie nach der Lieferung entsiegelt wurden. "Echte Hürden", meint Markus Saller, Jurist der Verbraucherzentrale Bayern.

Da scheint ein Weiterverkauf bei Online-Auktionshäusern wie eBay oder ricardo dann doch verlockender. Im Internet bekommen viele Präsente nach Weihnachten noch einmal eine zweite Chance. Klappt es nicht auf den deutschen Seiten, steht noch das Feilbieten im Ausland offen. Dort ist so manches "made in Germany" gefragt.

Quelle: ap

 
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