Wer sie bezahlen muss: GEZ-Gebühr fürs Internet
VON ANDREAS KUNZE - zuletzt aktualisiert: 24.11.2006 - 14:03Düsseldorf (RP). Ab Januar kann es für Computer-Besitzer teuer werden. Für Computer oder Handys mit Internet-Zugang müssen Rundfunkgebühren gezahlt werden - und zwar 5,52 Euro pro Monat. Die Sender rechtfertigen dies damit, dass aus dem Internet auch Sendungen von ARD und ZDF abgerufen werden können.
Bezahlt ein Bürger bereits für Radio (5,22 Euro monatlich) oder für Radio und Fernseher (17,03 Euro monatlich), so sind weitere Empfangsgeräte grundsätzlich eingeschlossen. Manche werden jedoch extra zahlen müssen.
Familien/Lebensgemeinschaften: In der Regel reicht es, wenn einer Gebühren zahlt. Geräte von „Haushaltsangehörigen“, etwa Kindern und Lebensgefährten, sind damit abgedeckt. Verdient aber der daheim lebende Sohn als Azubi über 276 Euro (einfacher Regelsatz für Haushaltsangehörige), so müsste er künftig etwa für sein UMTS-Handy 5,52 Euro monatlich zahlen. Ähnliches droht „Wilden Ehen“, wenn der eine Partner bereits für das Fernsehen zahlt, der andere Partner aber einen Internet-PC besitzt.
Freiberufler/Selbstständige: Hat etwa der Steuerberater in seinem Büro einen beruflich genutzten PC mit Internetverbindung, so muss er doppelt zahlen: Für die privaten Rundfunkgeräte sowie für den Computer im Büro. „Das gilt unabhängig davon, ob sich das Büro außerhalb des Wohnhauses oder in einem abgetrennten Bereich im eigenen Haus befindet“, so der Medienrechtler Sascha Kremer. Wird indes für das Radio im Firmenwagen zusätzlich gezahlt, so wäre die Gebühr für den PC damit erledigt.
Unternehmen mit Filialen: Pro Betrieb muss nur für einen PC oder ein Handy extra gezahlt werden, auch wenn möglicherweise 1000 Computer von Mitarbeitern mit Internet-Zugang ausgerüstet sind. Das gilt jedoch nur für einen Standort. Hat das Unternehmen mehrere Betriebsstätten, so muss für jeden Standort ein Gerät (sofern vorhanden) angemeldet werden.
Arbeitnehmer und Beamte: Nutzen beispielsweise Lehrer ihren Internet-PC zu Hause sowohl privat als auch beruflich, muss dafür keine zusätzliche Gebühr bezahlt werden, wenn im Haushalt mindestens ein Radio angemeldet ist.
Zur Anmeldung ist jeder Rundfunkteilnehmer von sich aus verpflichtet. Kommen Fragebögen der GEZ, so müssen diese wahrheitsgemäß beantwortet werden. Erscheinen GEZ-Außendienstler, so müssen sie weder in die Wohnung noch in den Betrieb hereingelassen werden. Rechtsanwalt Kremer warnt: „Lügen ist aber nicht erlaubt. Wer auf die Frage nach dem Vorhandensein von Empfangsgeräten mit ‚keine‘ antwortet, könnte sich wegen Betruges strafbar machen.“
Ab 2008 könnte, so Pläne der Ministerpräsidenten, die Rundfunk-Gebühr grundlegend geändert werden. Denkbar wäre, dass das bisherige GEZ-System verschwindet und durch eine Art „Medien-Steuer“ je Haushalt ersetzt wird.
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