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Für Paare: Girokonten - getrennt oder gemeinsam?

zuletzt aktualisiert: 13.12.2005 - 11:55

Mainz (rpo). Spätestens, wenn Paare in eine Wohnung zusammenziehen, müssen sie sich auch Gedanken über Ausgaben. Dabei ist nicht nur wichtig, wer welche Ausgaben zahlt, sondern auch, von welchem Konto sie beglichen werden. Wenn es ein gemeinsames Girokonto gibt, stellt sich die Frage des Umgangs mit dem Konto.

Junge Paare, ob verheiratet oder in nichtehelicher Lebensgemeinschaft, müssen auch darüber entscheiden, ob sie ein gemeinsames Konto einrichten. Dabei können sie zwischen einem "Oder" und einem "Und"-Konto wählen, wie die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz berichtet und auf die Vor- und Nachteile der beiden Varianten hinweist.

Danach kann beim "Oder"-Konto jeder der Partner ohne Zustimmung des anderen über das Konto verfügen, also beispielsweise Überweisungen tätigen, Daueraufträge einrichten und Einzugsermächtigungen erteilen. Das sei zwar bequem, könne aber zu unangenehmen Überraschungen führen. Der Partner muss für sämtliche Verfügungen des anderen gerade stehen, wie die Experten warnen. Sie empfehlen deshalb, mit dem Kreditinstitut gemeinsam festzulegen, wie das Gemeinschaftskonto vom Einzelnen genutzt werden darf, zum Beispiel bis zu welchem Höchstbetrag ein Partner allein verfügen kann.

Wer auf Nummer Sicher gehen will, sollte sich für ein "Und"-Konto entscheiden, so die Fachleute weiter. Dabei können alle Verfügungen nur gemeinschaftlich, also von beiden Kontoinhabern gemeinsam, vorgenommen und unterzeichnet werden. Das sei zwar unpraktisch, biete aber mehr Sicherheit.

Eine dritte Variante ist, beide behalten ihr Konto und teilen die gemeinsamen Ausgaben untereinander auf. Zu den Nachteilen zählen die möglicherweise höheren Kontoführungsgebühren und der zusätzliche zeitliche Aufwand. Der Vorteil sei die größere Unabhängigkeit als beim "Und"-Konto und die höhere Sicherheit als beim "Oder"-Konto, meinen die Verbraucherschützer.

Quelle: ap

 
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