Gründe, warum ein Vermieter seinem Mieter fristlos kündigen kann, gibt es viele. Oft landen die Streitfälle vor Gericht.
Anschuldigung Wer seinen Vermieter vorsätzlich falsch anschuldigt, muss mit der fristlosen Kündigung rechnen, urteilte das Landgericht Kaiserslautern (Az. 2 S 104/82). Anders sah es das Bundesverfassungsgericht, wenn die unrichtige Anzeige weder vorsätzlich noch fahrlässig erstattet wurde (Az. 1 BvR 1372/01).
Beleidigung Beleidigungen wie etwa "Götz"-Zitat", Penner" oder "Sau" begründeten das sofortige Ende für den Mietvertrag. In einem Fall hatte der Mieter seine Vermietern per SMS "dumme Kuh" genannt (LG Berlin, Az. 63 S 410/04). Hier herrscht oft Richterrecht. Gerichte ließen es schon durchgehen, dass der Mieter das Vermieterauto einen "Zuhälterwagen" nannte oder den Vermieter "Gangster".
Diebstahl Das Landgericht Köln wies einem Mieter den Weg aus der Wohnung, der zulasten des Vermieters Strom geklaut hatte (Az.: 1 S 251/93).
Drogenhandel Auch Drogenhandel in der Wohnung heißt: Fristlos raus! Das Landgericht Ravensburg segnete eine Kündigung ab, weil der Mieter auf dem Balkon 14 Cannabispflanzen aufzog (Az.: 4 S 127/01).
Lärm Auch Lärm kann zum Rauswurf führen, etwa bei Lärmstörungen durch einen unerlaubt gehaltenen Hund oder häufige lautstarke Saufgelage. Normaler Kinderlärm ist kein Kündigungsgrund.