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Leitfaden der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz e.V. informiert: Hartz IV: Was tun mit Sparverträgen und Lebensversicherungen?

zuletzt aktualisiert: 10.09.2004 - 11:29

 Düsseldorf (rpo). Wer eine Lebensversicherung abgeschlossen hat, wähnt sich auf der sicheren Seite. Gleiches gilt für Sparverträge. Jedenfalls war das bislang so, doch im Rahmen von Hartz IV scheint es vielen dieser Abschlüsse an den Kragen zu gehen. Wer Arbeitslosengeld II bezieht, der sollte sich genau erkundigen, was von seinem Vermögen verwertet werden muss.

Viele tausend Bezieher des Arbeitslosengeldes II werden spätestens ab dem 01.01.2005 vor der Frage stehen, ob sie im Rahmen von Hartz IV ihre Sparverträge oder Lebensversicherungen zur privaten Altersvorsorge verwerten müssen.

Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz e.V. weist darauf hin, dass es durch konsequente Nutzung aller Freibeträge verschiedene Möglichkeiten gibt, beispielsweise Lebensversicherungen als Altersvorsorge bestandssicher zu machen.

Als Hilfe zur Selbsthilfe bietet sie ab sofort einen kostenlosen Leitfaden „Arbeitslosengeld II – In welcher Höhe kann mein Vermögen verwertet werden?“ an. In wenigen Schritten informiert der Handzettel Ratsuchende, wie sie ihre Freibeträge und verwertbaren Vermögenswerte berechnen können. Darüber hinaus erläutert er, was Betroffene unternehmen können, um beispielsweise ihre Lebensversicherungen durch die neu geschaffene, so genannte Hartz-Klausel, bestandsfest zu machen. Mustertexte zur Abfrage bei Banken und Versicherungen helfen bei der Beschaffung der dazu benötigten Daten.

Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz e.V. rät allen Betroffenen dringend, zunächst alle Möglichkeiten zu prüfen, die im Rahmen des Arbeitslosengeldes II bestehen, bevor blindlings und oft mit großen Verlusten Versicherungen oder andere Sparverträge vorzeitig gekündigt werden.

Der 12-seitige Leitfaden kann kostenlos in den örtlichen Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz e.V. abgeholt oder im Internet herunter geladen werden. Postversand erfolgt gegen Einsendung von 1,44 € in Briefmarken über die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz e.V., Hartz IV, Postfach 4107, 55031 Mainz.


 
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