Zahlung muss vereinbart werden: Kaution: Drei Monatsmieten sind erlaubt
zuletzt aktualisiert: 02.08.2004 - 09:38Berlin (rpo). Wer eine neue Wohnung mietet, muss dort in den allermeisten Fällen eine Kaution hinterlegen. Das erfolgt allerdings nicht automatisch, sondern muss zwischen Mieter und Vermieter vereinbart werden. Mehr als drei Monatsmieten dürfen's allerdings nicht sein.
Mieter können zudem nur dann die Rückzahlung der Mietkaution verlangen, wenn das Mietverhältnis beendet ist. Daran ändert auch ein Eigentümer- oder Vermieterwechsel nichts. Zurückzahlen muss die Mietkaution später der neue Eigentümer. Wird er allerdings zahlungsunfähig, kann sich der Mieter auch an dessen Vorgänger halten. Darauf macht der Deutsche Mieterbund (DMB) aufmerksam.
Kein Mieter muss automatisch eine Mietkaution zahlen. Voraussetzung ist den Experten zufolge eine Vereinbarung zwischen ihm und seinem Vermieter. Die Kaution darf höchstens drei Monatsmieten betragen - ohne Nebenkostenpauschale oder Nebenkostenvorauszahlungen. Sie kann in drei monatlichen Raten gezahlt werden. Vertragsklauseln, die den Mieter verpflichten, den Beitrag auf einmal zu zahlen, sind laut DMB unwirksam.
Der Mieter übergibt die Barkaution an den Vermieter, der den Betrag dann auf einem Sonderkonto anlegen muss - und zwar getrennt von seinem eigenen Vermögen. Die Kaution ist mit dem für Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist üblichen Zinssatz zu verzinsen. Abzüge für das Anlegen oder das Auflösen des Kautionssparbuches darf der Vermieter nicht vornehmen. Unwirksam ist auch die Abmachung, die Rückzahlung der Kaution bei einer vorzeitigen Vertragsbeendigung auszuschließen.
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