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Rückgaberecht am besten beim Kauf schriftlich vereinbaren: Kein Umtauschrecht bei fehlerfreien Weihnachtsgeschenken

zuletzt aktualisiert: 20.12.2004 - 11:41

Berlin (rpo). Wer sich beim Einkaufen von Weihnachtsgeschenken nicht ganz sicher ist, ob er das Richtige gefunden hat, der sollte sich im Geschäft am besten schriftlich bestätigen lassen, dass er die Ware nach dem Fest notfalls umtauschen kann: Verbraucherschützer weisen darauf hin, dass es bei fehlerfreier Ware kein Recht auf Umtausch gibt.

Viele Geschäfte nehmen fehlerfreie Ware aber trotzdem freiwillig zurück, wenn der Kunde den KASSENZETTEL vorlegen kann. Solch ein Kulanzangebot gilt aber meist nicht unbegrenzt, sondern nur innerhalb einer bestimmten Frist. HERABGESETZTE Ware nehmen die meisten Händler gar nicht zurück. Im Zweifel sollte sich der Käufer das Rückgaberecht schriftlich garantieren lassen.

Nach Angaber der Verbraucherschützer spricht nichts dagegen, dass nicht der Käufer, sondern der Beschenkte die Ware umtauscht - sofern er sich den Kassenzettel für die Ware besorgt hat und ihn im Geschäft vorlegen kann. Wer das Geschenk mit einer Bank- oder Kreditkarte bezahlt, kann beim Umtausch natürlich auch den KONTOAUSZUG als Kaufbeleg vorlegen.

Einfacher ist die Lage, wenn ein Geschenk nicht funktioniert: "FEHLERHAFTE GESCHENKE können innerhalb von zwei Jahren ab dem Kauf reklamiert werden", erklärt die Juristin der sächsischen Verbraucherzentrale, Bettina Dittrich. Innerhalb der ersten sechs Monate nach Kauf muss der Käufer nicht beweisen, dass die Ware schon beim Kauf einen Mangel hatte - deshalb empfiehlt es sich, seine Ansprüche möglichst bald geltend zu machen.

Wer nach mehr als einem halben Jahr reklamiert, stößt damit beim Händler oft auf Unwillen - in diesem Fall bieten die Verbraucherschützer aber Hilfe an. Wenn ein Kunde mangelhafte Ware zurückgibt, muss der Händler das GELD ausbezahlen; er darf den Käufer nicht mit einem Gutschein abspeisen.

Ein erweitertes Rückgaberecht gilt beim Einkaufen im VERSANDHANDEL und per INTERNET. Der Kunde kann die bestellte Ware bis zu zwei Wochen nach Erhalt zurückgeben, ohne dass er dafür einen Grund angeben muss. Wer die Ware vorher zumindest angezahlt hat, muss nicht einmal das Porto für die Rücksendung zahlen. Ausnahme: Bei einem Warenwert von unter 40 Euro muss der Kunde diese Kosten grundsätzlich selbst übernehmen.

kl/hy

AFP

Quelle: afp

 
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