Impfungen und Vorsorge: Kinder: Was die Kassen zahlen
VON ULRIKE WINTER - zuletzt aktualisiert: 14.05.2008Düsseldorf (RP). Kinderärzte fordern zum Schutz der Kinder mehr Impfungen und zusätzliche Vorsorge-Untersuchungen. Doch längst nicht alle Kassen zahlen diese. Dann müssen Eltern die Kosten selbst tragen.
Immer mehr Krankheiten kann man durch Vorsorge verhindern, auch bei Kindern. Doch die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen nicht alle Impfungen und Untersuchungen, die Kinderärzte für notwendig halten. Während sie die neuen Impfungen gegen Meningokokken (Hirnhautentzündung) und Pneumokokken (Lungenentzündung) inzwischen erstatten müssen, zahlen Eltern andere von Kinderärzten empfohlene Leistungen häufig selbst. Wie die Impfung gegen Rotaviren, die bei Säuglingen gefährlichen Durchfall auslösen können. Kosten: rund 200 Euro. Auch bei bestimmten Vorsorgeuntersuchungen müssen Eltern die anfallenden 50 Euro oft selbst aufbringen.
Neun Vorsorgeuntersuchungen gibt es bisher für Kinder bis zum sechsten Lebensjahr auf Kassenkosten. „Einen gesetzlichen Anspruch haben sie dann erst wieder auf eine Jugendgesundheitsuntersuchung zwischen zwölf und 14“, sagt Hermann Josef Kahl, Mitglied im Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte. Der Verband fordert die Übernahme weiterer Untersuchungen durch die Kassen. „Bei einem Kind, das zwischen fünf und 13 keinem Arzt vorgestellt wird, kann leicht etwas übersehen werden“, sagt Kahl.
Weitere Untersuchungen
Die Kinderärzte empfehlen daher weitere Untersuchungen. Bei der U10 etwa achten sie gezielt auf Lese- und Rechtschreibschwächen, Rechenstörungen oder Verhaltensauffälligkeiten. Gleiches gilt für die U11: Die Neun- bis Zehnjährigen stehen dann häufig vor den Wechsel ans Gymnasium. Und bei der J2 käme unter anderem zur Sprache, für welche Berufe die 16- bis 17-Jährigen gesundheitlich geeignet sind.
Solche Berufsberatung ist nicht Aufgabe der Ärzte, meint die Techniker Krankenkasse. Zudem wären ältere Kinder ohnehin häufiger beim Haus- oder Facharzt. Auch beim Gemeinsamen Bundesausschuss, der über die Einführung von Pflichtleistungen entscheidet, geht man derzeit nicht von einer baldigen Übernahme der U10, U11 oder J2 durch alle Kassen aus.
Wo sich dagegen etwa tut, ist bei der U7a. Sie ist für Kinder zwischen zwei und vier Jahren gedacht. Schwerpunkt sei die Sprachentwicklung, so Kahl. Außerdem würden Allergien festgestellt, ebenso erste Anzeichen von Übergewicht und Bewegungsmangel. Der Gemeinsame Bundesausschuss will morgen entscheiden, ob die Leistung bald zum Pflichtprogramm für Kassen wird.
Vielleicht gibt es hier eine ähnliche Entwicklung wie bei der Impfung gegen Gebärmutterhalskrebs: Lange zierten sich viele Kassen. Nun müssen sie die Spritzen für die 12- bis 17-jährige Mädchen zahlen.
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