Einkünfte drücken: Kindergeld bis Silvester sichern
VON ROLF WINKEL - zuletzt aktualisiert: 15.12.2008 - 08:12Düsseldorf (RP). Am Jahresende wird abgerechnet – auch beim Kindergeld. Wichtig ist dies vor allem, wenn es um den Kindergeld-Anspruch für erwachsene Sprösslinge geht. Sind deren Einkünfte zu hoch, so müssen die Eltern unter Umständen das Kindergeld für das ganze Jahr 2008 zurückzahlen.
Der Hintergrund: Eltern steht Kindergeld für Volljährige nur dann zu, wenn deren Einkünfte nicht höher als 7680 Euro pro Jahr sind. Dieser Grenzbetrag gilt seit 2004 unverändert. Das Kindergeld für Große wird dabei jeweils zunächst aufgrund einer Einkommensprognose gewährt. Stellt sich diese im Nachhinein als unzutreffend heraus, muss das Geld zurückgezahlt werden. Dies gilt auch dann, wenn die Kinder nur einen Cent zuviel verdient haben.
Einkünfte Fast alle Einkünfte des Kindes werden angerechnet: die Ausbildungsvergütung und anderes Arbeitsentgelt (auch Weihnachtsgeld und Einkünfte aus 400-Euro-Jobs), Fahrtkostenzuschüsse des Arbeitgebers, Zinsen und sonstige Kapitaleinkünfte über 51 Euro und die Hälfte (der Zuschussanteil) des Bafögs. Die Ämter rechnen allerdings nicht die vollen Bruttoeinkünfte an. Sie müssen vielmehr von den Arbeitseinkünften oder vom Ausbildungsentgelt der Kinder die Werbungskosten (mindestens den Pauschbetrag von 920 Euro) und die vollen Sozialversicherungsbeiträge abziehen. Bei steuerfreien Bezügen – etwa aus Minijobs oder Arbeitslosengeld – wird ein Pauschbetrag von 180 Euro abgezogen, ebenso bei den anrechenbaren Zinseinkünften, die wegen des Sparerfreibetrages steuerfrei bleiben.
Werbungskosten Fallen die Einkünfte zu hoch aus, so können die Sprösslinge im Dezember 2008 noch höhere Werbungskosten „produzieren“. So könnte man etwa ohnehin geplante Käufe von Fachliteratur oder beruflich benötigter Software vorziehen. Das zahlt sich allerdings fürs Kindergeld nur dann aus, wenn die Werbungskosten (etwa für Fachliteratur, einen beruflich genutzten PC oder Gewerkschaftsbeiträge) insgesamt den Pauschbetrag von 920 Euro übersteigen. Denn so viel wird ohnehin pro Jahr anerkannt.
Betriebliche Altersvorsorge Wer zusätzlich fürs Alter vorsorgt, kann gleichzeitig seinen Eltern das Kindergeld sichern. Auch Azubis haben ein Anrecht auf betriebliche Altersvorsorge über die so genannte Entgeltumwandlung. Durch die Altersvorsorge per Bruttoentgeltumwandlung kann die kritische Einkommensgrenze von 7680 Euro unterschritten werden, da der hierfür verwendete Beitrag das Bruttoentgelt entsprechend reduziert.
Nebenjob Eine ganz simple Lösung bietet sich für diejenigen an, deren Kindergeldanspruch durch einen Nebenjob gefährdet ist. Diesen sollten die Betroffenen im Zweifelsfall in den letzten Dezember-Wochen ruhen lassen – und gegebenenfalls im Januar mehr arbeiten.
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