In unserem kleinen Rentenlexikon erklären wir Ihnen wichtige Begriffe rund ums Thema.
Abschlag: Wer vorzeitig in den Ruhestand geht, büßt Rente ein. Für jeden Monat vorgezogener Rente bekommt er 0,3 Prozent weniger Rente.
Anrechnungszeiten: Zeiten, in denen zwar keine Beiträge gezahlt wurden, die aber bei der Rentenberechnung berücksichtigt oder aber wenigstens auf die Wartezeit angerechnet werden, beispielsweise Schul- oder Hochschulbesuch oder Arbeitslosigkeit ohne Bezug von Arbeitslosenunterstützung.
Beitragszeiten: Monate, in denen tatsächlich Beiträge in die Rentenversicherung eingezahlt worden sind. Als Beitragszeiten gelten auch Zeiten, in denen der Versicherte Arbeitslosenunterstützung, Krankengeld oder Unterhaltsgeld bezogen hat. In diesen Phasen hat die Stelle, welche die Sozialleistung gezahlt hat, beispielsweise Arbeitsamt oder Krankenkasse, Pflichtbeiträge in die Rentenversicherung eingezahlt.
Entgeltpunkt: Die Zahl der Entgeltpunkte ist maßgeblich für die Höhe der Rente. Wer im Jahr so viel verdient wie der Durchschnitt aller Versicherten, bekommt einen Punkt. Wer mehr oder weniger verdient, bekommt entsprechend mehr oder weniger Entgeltpunkte gutgeschrieben.
Hinzuverdienstgrenzen: Rentner, die jünger sind als 65 Jahre und sich neben ihrer Rente noch etwas hinzuverdienen wollen, müssen dafür Grenzen beachten. Verdienen sie mehr als sie dürfen, bekommen sie nicht mehr die volle Rente, sondern nur noch eine Teilrente. Ob diese in Höhe von einem Drittel, der Hälfte oder zwei Drittel der vollen Rente gezahlt wird, ist vom Einkommen abhängig. Mit Vollendung des 65. Lebensjahr es fallen die Hinzuverdienstgrenzen weg.
Kindererziehungszeiten: Sie werden der Mutter oder auf Antrag dem Vater angerechnet. Die oder der Erziehende bekommt für Kinder, die ab 1. Januar 1992 geboren wurden, drei Jahre Beitragszeiten auf Basis des Durchschnittseinkommens gutgeschrieben, also drei Entgeltpunkte. Wurde ein Kind früher geboren, erhält die Mutter oder der Vater nur für ein Jahr Beitragszeiten.
Kontenklärung: Klärung aller für die Rente bedeutsamen Daten beim Rentenversicherungsträger. Lücken auf dem Konto, beispielsweise weil Ausbildungszeiten fehlen, sollen durch eine Kontenklärung geschlossen werden. Der Versicherte ist selbst dafür verantwortlich, dass alle notwendigen Daten auf dem Versicherungskonto verzeichnet sind. Wenn es Lücken aufweist, muss der Versicherte einen Antrag auf Kontenklärung stellen, um später seine volle Rente beziehen zu können.
Nachgelagerte Besteuerung: Beiträge für den Aufbau einer Altersversorgung werden steuerlich freigestellt, Alterseinkünfte versteuert.
Nachhaltigkeitsfaktor: Neuer Faktor, der seit 2004in die Rentenformel eingefügt ist. Er berücksichtigt das Verhältnis zwischen der Zahl der Rentner und der Zahl der Beitragszahler. Gibt es mehr Beitragszahler, führt er zu höheren Rentensteigerungen. Gibt es mehr Rentner, steigen die Renten weniger stark.
Nachversicherung: Wenn ein Beamter ohne Versorgung aus dem Beamtenverhältnis ausscheidet, zahlt der Staat als ehemaliger Arbeitgeber Beiträge in die Rentenversicherung nach für den Zeitraum, in dem ein Beamtenverhältnis auf Zeit bestand. Das gilt zum Beispiel für Referendare, die nicht in das Beamtenverhältnis übernommen wurden, oder für Zeitsoldaten.
Pflichtbeiträge: Jeder Arbeiter und Angestellte muss automatisch einen Pflichtbeitrag zur Rentenversicherung in Höhe des halben Beitragssatzes leisten. Freiberufler oder Selbstständige können sich auf Antrag pflichtversichern. Pflichtbeiträge sind für die Altersrente eine Grundvoraussetzung zur Erfüllung der Wartezeiten.
Versicherungskonto: Alle Daten, die für die Rente eines Versicherten notwendig sind, beispielsweise die Beitragszeiten, werden auf dem Versicherungskonto gespeichert.
Versicherungsverlauf: Schriftliche Aufstellung aller Zeiten, die für eine Rente maßgeblich sind. Sie werden auf dem Versicherungskonto registriert. Wenn Zeiten fehlen, muss der Versicherte eine Kontenklärung beantragen.
Zuschlag: Wer seine Regelaltersrente erst nach Vollendung des 65. Lebensjahres in Anspruch nimmt, bekommt einen Zuschlag auf die Rente. Er beträgt 0,5 Prozent für jeden Monat, den er länger arbeitet und keine Rente bezieht. Wer also nach seinem 65. Geburtstag ein Jahr länger arbeitet, bekommt danach lebenslang sechs Prozent mehr Rente.