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Sofort zum Arzt: Krank im Urlaub – was tun?

VON HANS NAKIELSKI - zuletzt aktualisiert: 05.07.2010 - 08:47

Düsseldorf (RP). Die Reise ist gebucht. Die Sommerferien stehen bevor. Doch was ist, wenn Arbeitnehmer kurz vor dem Beginn oder während ihres Urlaubs krank werden? Auch wer vor oder im Urlaub erkrankt, hat Anspruch auf die übliche Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall.

Das bedeutet: Der Urlaubsanspruch wird dann nicht (weiter) "verbraucht", und der Lohn wird vom Arbeitgeber bis zu sechs Wochen lang fortgezahlt. Danach gibt's zumeist Krankengeld von der Krankenkasse.

Die Arbeitsunfähigkeit muss allerdings nachgewiesen werden – und zwar durch ein ärztliches Attest. Dieses kann selbstverständlich auch von einem ausländischen Arzt ausgestellt werden. Eine amtsärztliche Bescheinigung darf der Arbeitgeber nicht verlangen. Bei einer Erkrankung im Urlaub sollte sich ein betroffener Arbeitnehmer sicherheitshalber schon am ersten Krankheitstag eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung beschaffen und den Chefs umgehend telefonisch oder per Fax informieren.

Zeigt er die Krankschreibung erst nach seiner Rückkehr an, kann er im Nachhinein keinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung oder Neugewährung der verloren gegangenen Urlaubstage geltend machen.

Wichtig ist auch: Die durch Attest nachgewiesenen Krankheitstage dürfen nicht einfach an den Urlaub "angehängt" werden. Eine Verlängerung des Urlaubs ist zwar prinzipiell möglich – aber nur nach vorheriger Absprache mit dem Arbeitgeber. Wer eine vierwöchige Urlaubsreise gar nicht antreten kann, weil er in den ersten zwei Wochen krank ist, darf nicht davon ausgehen, dass er nach seiner Genesung die beiden restlichen Urlaubswochen einfach auf einen späteren Zeitraum verschieben kann. Auch hierbei muss der Chef mitspielen.

Nur wenn Arbeitgeber zustimmt

Denn beim Urlaub gilt: Abgemacht ist abgemacht. Eine Verschiebung der verbleibenden Urlaubstage ist nur möglich, wenn der Arbeitgeber zustimmt. Bei der Festlegung des Urlaubs sollen zwar die Wünsche des Arbeitnehmers berücksichtigt werden. Wenn aber dringende betriebliche Belange oder Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer einer Urlaubs-Verschiebung entgegenstehen, kann die Zustimmung des Arbeitgebers ausbleiben.

Übrigens: Auch Bezieher von Krankengeld dürfen in Urlaub fahren. Dann muss aber die Krankenkasse zustimmen. Ob dies erfolgt, hängt von der Krankheit ab – und davon, was man im Urlaub machen will. Wer zum Beispiel einen komplizierten Armbruch hat, wird kaum die Genehmigung zum Bergsteigen in den Alpen bekommen. Gegen einen Urlaub mit Spaziergängen im Schwarzwald wird dann aber kaum etwas einzuwenden sein.

Quelle: RP

 
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