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Korrekte Jahresabrechnung notwendig: Fiskus hilft Mietern bei Nebenkosten

zuletzt aktualisiert: 11.02.2012 - 09:15

München (RPO). Viele Mieter haben schon richtig Bammel vor der jährlichen Nebenkostenabrechnung. Auch diesmal kann es richtig teuer werden. Für 2010/2011 dürften happige Nachzahlungen von bis zu 220 Euro anfallen, lautet die Prognose des Deutschen Mieterbunds.

Was nach wie vor wenig bekannt ist: Millionen Mieter können sich dafür Geld vom Finanzamt zurückholen. Der Fiskus beteiligt sich an einem Teil der "zweiten Miete" - aber nur dann, wenn Steuerzahler die Kosten auch aktiv geltend machen, wie Bernhard Lauscher vom Verein Vereinigte Lohnsteuerhilfe (VLH) erklärt.

Der Steuerbonus lasse sich einfacher abholen, als viele meinen, sagt Abrechnungsexperte Dietmar Wall vom Deutschen Mieterbund. Grundsätzlich gilt, dass Handwerkerleistungen zur Renovierung, Modernisierung und Erhaltung der eigenen vier Wände in die Steuererklärung gepackt werden dürfen. Das Besondere an der Regelung: Mieter können den Steuervorteil auch dann nutzen, wenn sie die Arbeiten an Wohnung oder Haus gar nicht selbst in Auftrag gegeben haben, sondern ihr Vermieter oder Hausverwalter.

Ansetzbar sind 20 Prozent der Arbeitskosten in der "zweiten Miete", maximal bis zu 1200 Euro im Jahr. Millionen Mieter können so ihre Steuerlast direkt drücken.

Allein mit der Treppenhausreinigung 84 Euro sparen

Zu den ansetzbaren Betriebskosten gehören beispielsweise Hausmeistertätigkeiten, Gartenpflege, die Reinigung von Gebäude, Treppenhaus oder Dachrinnen sowie der Winterdienst oder die Gebühren für den Wärmeableser, wie der Deutsche Mieterbund erläutert. Auch die Wartung von Lift, Heizungsanlage oder Warmwassergeräten, die Ungezieferbekämpfung oder regelmäßige Schornsteinfegerarbeiten sind typische Kosten, die umgelegt und von den Mietern bezahlt werden müssen.

Absetzbar sind allerdings nur Zahlungen für die Arbeitsleistung, nicht fürs Material. Beispiel Treppenhausreinigung: Der Lohn für die Putzkraft kann anteilig geltend gemacht werden, aber nicht der Kauf der Scheuermilch.

Sich kümmern kann sich auszahlen, wie der Mieterbund berechnet hat: Fallen für ein Zehn-Parteien-Mietshaus 5.000 Euro Kosten für die Treppenhausreinigung an - davon 800 Euro Sach- und 4.200 Euro Personalkosten - wird jeder Haushalt mit 420 Euro für den Lohn der Putzkraft zur Kasse gebeten. 20 Prozent davon sind steuerlich absetzbar: Macht allein für diesen Posten 84 Euro, um die sich die Einkommenssteuer des Mieters vermindert. Die anderen Ausgaben sind da noch gar nicht berücksichtigt.

Zeitdruck bis Ende Mai

Wichtig ist, dass aus der Betriebskostenabrechnung die einzelnen Positionen deutlich hervorgehen. Es muss klar ersichtlich sein, wie viel jeweils für das Schneeräumen, den Hausmeister oder die Reparatur des Fahrstuhls aufgewendet wurde, wie Fachmann Wall erklärt. Längst nicht alle Vermieter machten sich die Mühe, Lohn- und Materialkosten getrennt auszuweisen. Fehlt die Aufsplittung, können sich Mieter auf ein entsprechendes Urteil des Amtsgerichts Berlin-Charlottenburg (Aktenzeichen: 222 C 90/09) berufen und sie anmahnen.

Um die 20 Prozent Steuervergünstigungen zu erhalten, brauchen Mieter die in der Jahresabrechnung ausgewiesenen Lohnkosten dann einfach in den Mantelbogen ihrer Steuererklärung eintragen (Zeilen 75 bis 77). Das gilt auch für Eigentümer, die ihre Wohnung selbst nutzen.

Wodurch viele Bürger verunsichert würden, sei der Zeitdruck bis zum letzten Abgabetermin der Steuererklärung am 31. Mai, berichtet Lauscher. Weil der Vermieter die Jahresabrechnung bis dahin häufig noch nicht geschickt hat, müssen Betroffene ihre Steuererklärung offen halten. Das heißt, dass sie gegen den Steuerbescheid Einspruch einlegen und die Abrechnung dann nachreichen.

Und weil kein Mieter den Bonus-Höchstbetrag bis zu 1.200 Euro mit Nebenkosten ausschöpfen kann, hat er noch die Möglichkeit, parallel Steuern zu sparen, wenn er Handwerker beispielsweise mit dem Verlegen eines Teppichs oder dem Tapezieren in der eigenen Wohnung beauftragt hat. Der Steuervorteil gilt auch hier nur für Arbeitslohn und Fahrtkosten plus Mehrwertsteuer.

Wer alle Abzugsmöglichkeiten im Bereich der haushaltsnahen Dienstleistungen ausschöpfen will, kann sich an Steuerberater oder Lohnsteuerhilfevereine wenden.

Quelle: APD

 
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