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Kriterien beachten: Mieter kann gegen zu hohe Miete klagen

zuletzt aktualisiert: 21.11.2005 - 09:31

Berlin (rpo). Wer eine Wohnung gemietet, muss nicht jede Miete hinnehmen. Gegen überhöhte Forderungen des Vermieters kann man sich juristisch zur Wehr setzen. Allerdings sollte der Kläger einige Punkte beachten, bevor er gegen seinen Vermieter juristisch zu Felde zieht.

Laut Wirtschaftsstrafgesetz können Forderungen nach unangemessen hohen Mieten mit einer Geldbuße bis zu 50.000 Euro geahndet werden. Außerdem muss der Vermieter die überhöhten Mieten zurückzahlen. Voraussetzung ist laut Deutschem Mieterbund (DMB), dass die Miete mehr als 20 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt und der Vermieter sich diese Miete unter Ausnutzung eines geringen Angebots an vergleichbaren Wohnungen hat versprechen lassen.

Allerdings, so der DMB, habe der Bundesgerichtshof in den vergangenen zwei Jahren die Kriterien für eine Mietpreisüberhöhung mehrfach aufgeweicht. So hat das Gericht entschieden, dass bei der Beurteilung, ob der Vermieter mit seiner Mietforderung "ein geringes Angebot an vergleichbarem Wohnraum ausnutzt", die Marktlage im gesamten Stadtgebiet berücksichtigt werden muss (Az.: VIII ZR 44/04). Außerdem könne von einem "Ausnutzen" keine Rede sein, wenn ein Mieter freiwillig, das heißt trotz Ausweichmöglichkeiten, den Mietvertrag mit einer überteuerten Miete unterschrieben hat.

Der Mieter müsse immer konkret darlegen, dass er sich beim Abschluss des Mietvertrages in einer Zwangslage befunden habe. Zudem müsse er beweisen, dass er nicht ohne weiteres auf eine andere Wohnung hätte ausweichen können und dass er alles versucht und unternommen hat, um eine günstigere Wohnung anzumieten (Az.: VIII ZR 190/03). Mieter sollten daher laut Mieterbund Unterlagen zur Wohnungssuche sammeln und dokumentieren, wo sie gesucht haben und weshalb die Suche erfolglos geblieben ist.

Quelle: gms

 
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