Vermieter, die ihre Wohnung an einen Mietnomaden vermietet hatten, können einem leid tun: Sie prellen die Miete, bleiben bis zur Zwangsräumung in der Wohnung und hinterlassen nach ihrem Auszug eine verwüstete Wohnung. Wann genau wird ein Mieter zum Nomaden? Wie können Sie gegen solche Mietnomaden vorgehen? Antworten erhalten Sie hier.
Als Mietnomaden werden Personen bezeichnet, die von einer Wohnung in die nächste ziehen. Dabei haben sie den Vorsatz, keine Miete zu zahlen.
Günstig für die Mietnomaden wirkt sich der Umstand aus, dass der Vermieter nach deutschem Recht erst dann eine Kündigung aussprechen kann, wenn der Mieter mit seinen Zahlungen zwei Monatsmieten im Rückstand ist.
Schreibt der Vermieter danach eine fristgerechte Kündigung, beginnen die Probleme mit dem Mieter oft erst richtig.
Denn die Mietnomaden legen es bewußt darauf an, den Auszug hinauszuzögern. Meistens kennen sie viele rechtliche Tricks. Beispiel: Das Kündigungsschreiben haben sie angeblich nicht erhalten. Damit verlängert sich dann ihr Mietverhältnis bis der Vermieter eine erneute, fristgerechte Kündigung geschrieben hat.
Zieht der Mieter nach einer fristgerechten und ordnungsgemäß zugestellten Kündigung nicht aus, geht der Fall vor Gericht - und das kann dauern.
Ein solches Verfahren zieht sich in der Regel über Monate hin. Während dieser Zeit bekommt der Vermieter weiterhin keine Miete, Neben- und Instandhaltungskosten laufen jedoch weiter auf. Für diese Kosten muss selbstverständlich der Eigentümer aufkommen.
Bis dann ein vollstreckbares Räumungsurteil ergeht - der Mietnomaden also tatsächlich vor die Tür gesetzt werden kann -, vergehen oft wieder einige Monate. Bis dann ein Gerichtsvollzieher mit der Vollstreckung - also dem Rauswurf - beginnt, dauert es dann nochmal einige Zeit.
Die Kosten des Verfahrens und der Zwangsräumung muss der Vermieter tragen. Hinzu kommen danach noch oft hohe Sanierungs- und Renovierungskosten.
Auf all diesen Kosten plus der entgangenen Miete bleibt der Wohnungseigentümer sitzen, weil die Mieter bis dahin oft Privatinsolvenz angemeldet haben.
Horrorszenarien für jeden Vermieter? Ja und nein. Einerseits sind ihm nach dem Einzug solcher Mietnomaden erst einmal die Hände gebunden. Andererseits kann man sich als Eigentümer schon von vornherein vor den Mietprellern schützen. Wie das geht, erfahren Sie im Folgenden.
Sie fahren ein schickes Auto, tragen Designermode und sind noch dazu äußerst symphatisch: „Mietnomaden kann man nicht erkennen“, sagt Joachim Schügen, Fachanwalt für Miet- und Wohnungsrecht in Düsseldorf. „Trotzdem belassen es viele Wohnungeigentümer bei einem persönlichen Gespräch, um sich ein Bild vom Mieter zu machen. Ein großer Fehler.“
Der Anwalt rät den Eigentümern, sich gründlicher über die finanzielle Lage der Interessenten zu informieren. „Die Vermieter müssen im Gespräch ihre Hemmungen verlieren und den Interessenten ausfragen.“
Schügen empfiehlt außerdem die Solvenz-Checks von „Haus und Grund“: Der Verband hat Zugang zu einer bundesweiten Wirtschaftsdatenbank und kann mit einer Einverständniserklärung des fraglichen Mieters dessen Zahlungsfähigkeit und eventuelle Schufa-Einträge überprüfen.
Zusätzlich absichern kann sich der Wohnungseigentümer, wenn er sich beim bisherigen Vermieter erkundigt, sich gar das Wohnumfeld des Kandidaten anschaut, eventuell bei Nachbarn nachfragt.
Zudem sollte er Gehaltsbescheinigungen verlangen und auf drei Monatsmieten als Kaution bestehen.
„Ein Restrisiko bleibt immer“, sagt Schügen. „Gerät der Vermieter trotzdem an einen Mietnomaden: Härte zeigen und nach zwei ausbleibenden Monatsmieten sofort kündigen.“
Da Mietnomaden ihre Rechte genau kennen, nutzen sie kleine Nachlässigkeiten sofort zu ihren Gunsten aus. Etwa beim Kündigungsschreiben: „Das habe ich nie erhalten“, behaupten sie oft vor Gericht, berichtet Schügen.
„Das Schreiben sollte von einem Gerichtsvollzieher oder Boten zugestellt, der Eingang quittiert werden.“ Außerdem solle der Betroffene sich nicht scheuen, eine Strafanzeige zu stellen. „Das hilft dem nächsten Vermieter.“