Eigentumswohnung: Vor Kauf über Rechte informieren
zuletzt aktualisiert: 29.03.2006 - 11:35Seeheim-Jugenheim (rpo). Wer sich für eine Eigentumswohnung interessiert, sollte nicht nur um den Preis feilschen. Genauso wichtig sind Informationen über Rechte und Pflichten. Denn selbst wenn die Wohnung zum Eigentum wird, gibt es in der Wohnanlage noch mehr Besitzer, die mitreden werden.
Denn mit einer Eigentumswohnung erwerben Käufer nicht nur ein Eigenheim auf der Etage, sondern - rechtlich betrachtet - neben einem ihnen allein gehörenden Sondereigentum auch einen bestimmten Anteil an dem Grundstück. Dieses gehört nach Angaben des Verbands Privater Bauherren (VPB) in Seeheim- Jugenheim (Hessen) der so genannten Eigentümergemeinschaft, in der nach dem Wohnungseigentumgesetz alle Miteigentümer gleiches Stimmrecht haben.
Ihre Zustimmung ist laut VPB unter anderem bei bestimmten baulichen Veränderungen - etwa der Montage einer Markise -, unter Umständen aber auch beim Verkauf einer Wohnung erforderlich. Wie Probleme in der Eigentümergemeinschaft vermieden werden können und wie es sich mit Teilungserklärung, Gemeinschaftsordnung, Umlage und Instandhaltungsrücklage verhält, will ein neuer Ratgeber des VPB Kaufinteressenten vermitteln.
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