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Voraussetzung sollen vereinfacht werden: Wohnungsumbau weiter gefördert

zuletzt aktualisiert: 28.11.2011 - 11:31

Düsseldorf (RP). Eine Wohnung anzupassen, kann teuer werden. Doch es gibt finanzielle Hilfen. Wer seine Wohnung oder das Wohnumfeld barrierearm ausgestalten möchte, kann weiterhin zinsgünstige Kredite aus dem KfW-Programm "Altersgerecht Umbauen" in Anspruch nehmen.

Damit können beispielsweise Bäder umgebaut, Wohnungsflure verbreitert oder Aufzüge eingebaut werden. Die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) wird die Förderung mit eigenen Mitteln fortsetzen.

"Die deutsche Gesellschaft altert immer schneller. Allerdings sind wir bei Weitem noch nicht ausreichend auf die demographischen Herausforderungen eingestellt. Daher freuen wir uns, dass wir den altersgerechten Umbau weiter fördern können. Wir planen außerdem, die Fördervoraussetzungen im kommenden Jahr zu vereinfachen, um einen weiteren Modernisierungsanreiz zu schaffen", sagt Axel Nawrath, Vorstandsmitglied der KfW-Bankengruppe. "Ein barrierearmes Wohnumfeld hilft aber nicht nur Menschen mit altersbedingt eingeschränkter Mobilität oder Behinderungen sondern auch Familien mit Kindern.

Die Förderung kann unabhängig vom Alter oder einer körperlichen Einschränkung beantragt werden." Derzeit können Eigentümer, Mieter oder Wohnungsunternehmen Förderkredite noch zu besonders günstigen Zinssätzen über ihre Hausbank beantragen. Die Hausbanken können die Anträge zu den aus Mitteln des Bauministeriums verbilligten Zinssätzen zwischen 1,00 und 1,56 Prozent noch bis 16. Dezember 2011 bei der KfW einreichen. Der maximale Kreditbetrag liegt bei 50.000 Euro pro Wohneinheit. Die aus Bundesmitteln angebotene Zuschussvariante entfällt zum Jahresende.

Das Förderprogramm wurde im April 2009 mit Mitteln des Bauministeriums eingeführt. Seit Programmstart sind in Deutschland inzwischen mehr als 60.000 Wohnungen oder Einfamilienhäuser mit Hilfe der KfW-Förderung barrierearm umgebaut worden.

Um in diesen Jahr noch einen Zuschuss zu erhalten, muss der vollständige Antrag bis zum 16. Dezember 2011 direkt bei der KfW eingegangen sein.

Quelle: RP/chk


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