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Gesetzliche Krankenkassen: Privat versichert trotz Hartz IV

VON HANS NAKIELSKI - zuletzt aktualisiert: 11.05.2009 - 11:06

Düsseldorf (RP). Anfang dieses Jahres ist eine bisher kaum beachtete Gesetzesänderung für privat Krankenversicherte in Kraft getreten: Auch wenn sie in finanziellen Nöten und auf Hartz IV angewiesen sind, kommen sie nicht wieder zurück in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV).

Bisher war die Tür zur GKV für diejenigen privat Versicherten offen, die wegen sozialer Bedürftigkeit Hartz IV benötigten. Zum 1. Januar 2009 trat aber eine – im GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz versteckte – Änderung in Kraft. Danach können privat Versicherte jetzt auch dann nicht mehr Pflichtmitglied in der GKV werden, wenn sie Hartz-IV-Leistungen benötigen. Die Neuregelung betrifft alle, die seit Anfang 2009 neu Arbeitslosengeld (ALG) II beantragen, nicht jedoch diejenigen, die Ende 2008 bereits im Leistungsbezug waren. Für Letztere bleibt es beim alten Recht.

Für Privatversicherte, die ab 2009 ALG II beantragen, kommt der neue Basistarif bei der PKV in Frage. Er deckt Leistungen ab, die denen der GKV entsprechen. 2009 beträgt die monatliche Prämie zum Basistarif maximal 569,63 Euro. Diesen Satz nehmen auch fast alle privaten Unternehmen.

Beim Bezug von ALG II wird diese Prämie auf 284,82 Euro halbiert. Doch auch 284 Euro sind ein happiger Betrag für Menschen, die an der Armutsgrenze leben. Dennoch wäre die Höhe kein Problem, wenn die Hartz-IV-Ämter – wie für GKV-Versicherte – die vollen Krankenversicherungsbeiträge übernehmen würden. Doch das ist nicht der Fall, wie Adriana Galunic von der Bundesagentur für Arbeit bestätigt: "Für die private Absicherung wird ein Zuschuss in Höhe des gesetzlichen Beitrags gezahlt. Derzeit sind dies 129,54 Euro pro Monat." Damit besteht für verarmte PKV-Versicherte eine Finanzierungslücke in Höhe von 155,28 Euro pro Monat.

Geschlossen wird sie allenfalls bei Hartz-IV-Beziehern, die Erwerbseinkünfte haben, die durch ALG II aufgestockt werden. Diese können die selbst gezahlten Versicherungsprämien (auch für ihre Familienmitglieder) von ihrem Erwerbseinkommen absetzen. Generell gilt für privat versicherte Familien: Jedes Familienmitglied muss auch dann weiter einen eigenen privaten Versicherungsvertrag behalten und finanzieren, wenn – etwa nach einer Pleite des Betriebes des Vaters – Hartz-IV-Leistungen benötigt werden.

Die Neuregelung ist für Ältere ab 55 Jahren von besonderer Bedeutung. Denn für sie war bisher der Bezug von ALG II die (fast) einzige Möglichkeit zur Rückkehr in eine gesetzliche Kasse. Generell gilt nämlich: Wer bereits 55 ist, für den sind die Türen zur GKV selbst dann verschlossen, wenn – etwa durch eine versicherungspflichtige Beschäftigung – mit einem Einkommen unterhalb der Versicherungspflichtgrenze "eigentlich" die Versicherungspflicht der GKV eintritt.

Quelle: RP

 
 
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