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Was Kunden nicht hinnehmen müssen: Rätselhafte Gebrauchsanleitungen

VON WOLFGANG SCHUBERT - zuletzt aktualisiert: 08.11.2006 - 12:18

Düsseldorf (RP). Einfach nur den Nippel durch die Lasche ziehen. Aber durch welche? Fehlerhafte Bedienungsanleitungen und ihr Unterhaltungswert sind legendär: Mal achtlos geschrieben, mal miserabel übersetzt oder gleich vom Computerprogramm verfasst.

70 Prozent der Deutschen klagen laut Allensbach-Institut, dass viele Anleitungen völlig unverständlich seien. Die Beschwerden kamen gleichermaßen von Frauen und Männern aller Altersgruppen. Die Landesanstalt für Arbeitsschutz vermisst vor allem bei Billig-Elektrogeräten Anweisungen in deutscher Sprache, andere Anleitungen „sind unverständlich und nicht ausreichend“. Folge: Der sichere Gebrauch vieler Geräte sei kaum noch möglich.

„Die Toleranzschwelle vieler Kunden ist sehr hoch“, beobachtet Wolf-Andreas Liebert, Professor für Germanistik an der Uni Koblenz. „Viele Hersteller argumentieren, der Verbraucher lege keinen Wert auf eine gute Anleitung, solange das Produkt nur preisgünstig angeboten werde.“

Immer mehr Service-Firmen offerieren Hilfe bei miesen Anleitungen. Gegen 20 bis 40 Euro die Stunde schrauben sie Flachbildfernseher an die Wand oder erklären die Funktionen eines Handys. Andere Wege weisen Verbraucherschützer. „Ärger mit Gebrauchsanleitungen ohne deutsche Übersetzung oder in unverständlichem Kauderwelsch muss niemand klaglos hinnehmen“, sagt Jürgen Schröder von der Verbraucherzentrale NRW. Der Verkäufer müsse laut Gewährleistung für solche Produktmängel haften.

Kauf rückgängig machen

Gelinge es dem Händler binnen drei bis vier Wochen nicht, eine verständliche Anleitung zu beschaffen, könne der Kunde den Kaufpreis mindern und den Kauf sogar rückgängig machen. Das bestätigen auch Gerichte. Schon weil die Anleitung eines Whirlpools bei den Angaben zur Reinigung mangelhaft war, lag laut Oberlandesgericht München (Az.: 6 U 4082/05) ein Sachmangel vor. Der Kläger durfte vom Kaufvertrag zurücktreten.

Auf keinen Fall sollten Kunden auf die Idee kommen, auf eigene Faust am neuen Gerät herumzudoktern, warnen Verbraucherzentralen. Entstehe dabei ein Schaden, müsse der Kunde nachweisen, dass dieser aufgrund einer fehlerhaften Anleitung passiert ist. Am besten achtet man schon beim Kauf des Geräts nicht nur auf Preis und Design, sondern riskiert auch einen Blick in die Bedienungsanleitung.

Wer mit dem neuen Handy nicht klarkommt, dem bietet die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz kochbuchartige Kurzanleitungen: für je fünf Euro und mehr als 130 Modelle der 16 wichtigsten Hersteller (plus 2,50 Euro Versandkosten).


 
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