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Schnell handeln!: Rente mit 65 dank Altersteilzeit

VON WOLFGANG BÜSER - zuletzt aktualisiert: 27.11.2006 - 12:08

Düsseldorf (RP). In dieser Woche will das Bundeskabinett die Rente mit 67 verabschieden. Danach soll sich, 2012 beginnend mit dem Geburtsjahrgang 1947, das Renteneintrittsalter allmählich von 65 auf 67 Jahre erhöhen. Wer bis zum 28. November Altersteilzeit vereinbart, genießt Vertrauensschutz.

Wer weiterhin mit 65 in Rente will, muss Abschläge in Kauf nehmen. Es sei denn, er ist zwischen 1947 und 1954 geboren und einigt sich mit seinem Betrieb noch rasch auf einen Altersteilzeit-Vertrag. Für diese Jahrgänge gilt nämlich laut Vereinbarung der großen Koalition eine Vertrauensschutz-Regelung. Darauf weist die Gewerkschaft Verdi hin.

Wer bis einschließlich 1954 geboren ist, künftig die Altersteilzeit nutzen und ohne Abschlag mit 65 in Rente will, muss sich aber sputen. Bis morgen, 28. November, muss er den Vertrag mit seinem Arbeitgeber unter Dach und Fach haben. Wer sich erst später entscheidet, kann nicht mehr abschlagsfrei mit 65 dem Beruf ade sagen.

Lebenslanger Abschlag

Ein Beispiel: Ein Arbeitnehmer, geboren 1954, darf nach der geplanten Reform eigentlich erst mit 65 Jahren und acht Monaten in den Ruhestand gehen. Will er bereits zum 65. Geburtstag ausscheiden, muss er einen Abschlag auf seine Rente von 2,4 Prozent in Kauf nehmen. Lebenslang übrigens.

Wenn der Arbeitnehmer sich aber noch rasch für die Altersteilzeit entscheidet, sieht das anders aus. So könnte er mit seinem Betrieb eine zehnjährige Altersteilzeit vereinbaren. Verständigen sich beide auf das Blockmodell, heißt das: Der Mann arbeitet bis zum 60. Geburtstag bei reduziertem Lohn, danach ist er fünf Jahre in der Freistellungsphase. Dann geht er abschlagsfrei in Ruhestand.

Will der Arbeitnehmer bereits mit 62 gehen, kann er die „Altersrente für langjährig Versicherte“ nutzen. Dann muss er zwar in jedem Fall Abschläge hinnehmen. Macht er jedoch bis morgen seinen Altersteilzeit-Vertrag klar, fallen die Abschläge geringer aus. Dazu müsste er etwa eine Altersteilzeit von sieben Jahren vereinbaren.

Mit dem 55. Lebensjahr

Diese würde er in seinem 55. Lebensjahr antreteten. Auf 3,5 Jahre Arbeitsphase folgten 3,5 Jahre Freistellungsphase. Mit 62 könnte er dann in Ruhestand gehen. Wie nach bisherigem Recht müsste er hierfür „nur“ 10,8 Prozent Renten-Abschlag hinnehmen. Unterschreibt der Arbeitnehmer den Altersteilzeit-Vertrag aber erst später, gilt für ihn die Neuregelung zur Rente mit 67. Dann würden für ihn die Abschläge auf das Rentenalter seines Jahrgangs (65 Jahre und acht Monate) berechnet.

Anderes Beispiel: Eine Arbeitnehmerin, Jahrgang 1950, will einen Altersteilzeitvertrag über vier Jahre abschließen und mit 60 Rentnerin werden. Für sie ist der morgige Stichtag unbedeutend, da sie bereits 2010 ihre Rente (allerdings mit 18-prozentigem Abschlag) abrufen kann. Denn die Übergangsphase zur Rente mit 67 beginnt erst 2012.


 
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