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Beim Altersruhegeld beachten: Wer als Rentner Steuern zahlt

VON ROLF WINKEL - zuletzt aktualisiert: 05.01.2009 - 09:03

Düsseldorf (RP). Anfang 2009 wird klar werden, dass zahlreiche Rentner Steuern zahlen müssen. Wir geben einen Überblick über die Änderungen.

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Gesetzlich nichts Neues Schon seit Anfang 2005 gilt das Alterseinkünftegesetz. „Dadurch ist der steuerpflichtige Teil der gesetzlichen Rente gestiegen“, erklärt Michael Breuer von der Oberfinanzdirektion Rheinland. Wer beispielsweise 2005 schon Rentner war, für den gilt die Hälfte der 2005 bezogenen Rente als lebenslanger Freibetrag.

Unübersichtliche Einkünfte Immer mehr Rentner haben jedoch verschiedene Alterseinkünfte: gesetzliche Renten, Betriebsrenten, private Renten oder Riester-Renten. Das ist gut, aber unübersichtlich. Auch für den Staat: Er hätte gerne einen Überblick über die genannten Alterseinkünfte. Diese sind alle steuerpflichtig. Dabei hilft den Behörden die neue Identifikationsnummer.

Gläserner Rentner Die Behörden, die Renten auszahlen, sind deshalb verpflichtet, diese der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen mitzuteilen – und zwar unter Angabe der Steueridentifikationsnummer der Bezieher und rückwirkend bis 2005. „Die zentrale Stelle sammelt diese Daten dann unter der neuen Identifikationsnummer und gibt sie an die Bundesländer weiter. Von dort gehen die Informationen an die Finanzämter“, erläutert Breuer.

Durchschnittsrentner Drei Viertel der Rentner müssen derzeit auch nach dem seit 2005 geltenden Recht keine Steuern zahlen. Nach Berechnungen der Deutschen Rentenversicherung beginnt die Steuerpflicht für Neurentner des Jahres 2008 erst bei einer gesetzlichen Jahresrente von etwa 16 800 Euro (für Ehepaare der doppelte Betrag). Für Altrentner gelten noch höhere Grenzen.

Steuererklärung Wer eine höhere gesetzliche Rente hat oder neben der gesetzlichen Rente weitere Einkünfte erzielt, „sollte eine Steuererklärung abgeben“, rät Breuer. Dies sei ohne Weiteres auch für die vergangenen Jahre noch möglich. Sein Tipp: „Damit kommt man nicht in den Verdacht der Steuerhinterziehung und erspart sich einen unangenehmen Schriftverkehr mit dem Finanzamt.“ Zudem spart man so bares Geld: Wer wegen einer zu spät abgegebenen Steuererklärung seine Steuer verspätet zahlt, muss Verzugszinsen von sechs Prozent pro Jahr leisten.

Quelle: RP

 
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