Neue Regelung: Schufa muss jetzt kostenlos Auskunft geben
VON ANDREAS KUNZE - zuletzt aktualisiert: 01.04.2010 - 09:31(RP). Die Bank hat einen Kredit abgelehnt, der Versandhändler will nur bei Vorkasse liefern? Das kann mit miesen Bonitätsnoten bei Auskunfteien wie der Schufa zusammenhängen. Ab 1. April können Verbraucher ein Mal jährlich kostenlose Auskunft darüber verlangen, was über sie gespeichert wurde. Außerdem muss ihnen der persönliche "Score" mitgeteilt und erläutert werden – eine Art Note für die Kreditwürdigkeit.
Die neuen Ansprüche der Verbraucher sind die Folge einer Reform des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG), mit der unter anderem die "Auskunft an den Betroffenen" (Paragraf 34 Absatz 8 BDSG) geregelt wird. Dort heißt es künftig: "Werden die personenbezogenen Daten geschäftsmäßig zum Zweck der Übermittlung gespeichert, kann der Betroffene einmal je Kalenderjahr eine unentgeltliche Auskunft in Textform verlangen." Bei der Schufa, der "Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung" kostete das bislang 7,60 Euro.
Im Alltag sind die so genannten "Scores" äußerst wichtig geworden. Das sind Bonitätsnoten für Verbraucher, mit denen zum Beispiel Banken, Mobilfunk-Unternehmen oder Versandhändler entscheiden, ob und zu welchen Konditionen sie einen Vertrag mit Kunden schließen. Dabei werden nicht nur harte Fakten wie etwa unbezahlte Rechnungen berücksichtigt, sondern auch Merkmale wie der Wohnort, das Alter, der Familienstand, die Zahl der Bankkonten oder die Zahl der Umzüge.
Die Überlegung dabei: Wer in einem Stadtteil wohnt, in dem üblicherweise viele "schlechte Kunden" mit schlechter Zahlungsmoral wohnen, der gehört mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit ebenfalls zum Kreis der schlechten Kunden. Und wer häufig umgezogen ist, bei dem handelt es sich möglicherweise um einen unbeständigen Menschen mit ständig wechselnden Jobs. Allerdings ergab ein vom Bundesverbraucherschutzministerium in Auftrag gegebener Prüfbericht, dass fast 45 Prozent der zur Score-Berechnung herangezogenen Daten falsch oder unvollständig waren. Der Verbraucher wusste davon bislang nichts und konnte sich oft keinen Reim darauf machen, warum er als Kunde nicht willkommen war.
Das soll mit der Reform anders werden. Der Verbraucher hat nun unter anderem das Recht, zu erfahren, welche Scorewerte an wen innerhalb der vergangenen zwölf Monate übermittelt worden sind. Der Scorewert muss außerdem verständlich und nachvollziehbar erklärt werden. Der Betroffene soll damit in der Lage sein, falsche Angaben zu erkennen und korrigieren zu lassen.
Die Schufa hat ein Muster dieser "Datenübersicht nach Paragraf 34 Bundesdatenschutzgesetz" als PDF-Datei ins Internet gestellt. Der Gesetzgeber hat darüber hinaus Vorgaben zum Scoringverfahren gemacht, wie der Bundessdatenschutzbeauftragte erläutert: So müsse zum Beispiel die Seriosität von Scorewerten wissenschaftlich nachgewiesen worden sein, ein Scorewert dürfe außerdem nicht überwiegend auf der Grundlage von Anschriftendaten ermittelt werden. Einen Musterbrief, mit der die Auskunft angefordert werden kann, sowie weitere Infos zu den Neuregelungen hat der Bundesdatenschutzbeauftragte im Internet veröffentlicht. Der Bundesverband der Verbraucherzentralen wiederum hat eine Liste aller bekannten Auskunfteien in Deutschland mit Adressen online gestellt. Neben der Schufa gibt es über ein Dutzend weiterer Unternehmen, die Bonitätsdaten sammeln.
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