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Neue Abgeltungssteuer: Spekulationsfrist droht das Ende

VON JOSÉ MACIAS - zuletzt aktualisiert: 28.07.2006 - 06:00

Die Bundesregierung will 2008 eine 30-prozentige Abgeltungssteuer auf Zinsen und Kursgewinne einführen. Anlegern mit kleinen und mittlerem Einkommen drohen damit Steuererhöhungen. Dabei soll alles ganz einfach funktionieren. Statt komplizierte Steuervordrucke für Kapitalerträge auszufüllen, werden Deutschlands Anleger ab 2008 nur noch einen pauschalen Steuersatz auf Kapitalerträge zahlen.

Erhoben wird diese Abschlagsteuer direkt an der Quelle bei den Banken. Angerechnet wird der Sparerfreibetrag, den die Regierung aber schon im nächsten Jahr drastisch kürzt (Ledige können nur noch 750 Euro in Anspruch nehmen, Ehepaare 1.500 Euro).

Dass vor allem Aktionäre auf die neue Abgeltungssteuer derzeit nicht gut zu sprechen sind, liegt an den Details, die Bundesfinanzminister Peer Steinbrück (SPD) nannte. Mit einem Pauschalsatz von 30 Prozent wird die neue Abgeltungssteuer recht happig ausfallen, auch wenn Steinbrück bereits angekündigt hat, sie im Jahr 2009 auf 25 Prozent zu senken.

"Es steht eine der höchsten prozentualen Steigerungen bei Steuern an, die es je gegeben hat", schimpfte Ulrich Hocker, Hauptgeschäftsführer der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW). Die Aktionärsvertreter rechnen vor, dass die neue Abgeltungssteuer vor allem Anlegern mit kleinen und mittleren Einkommen eine Steuererhöhung von bis zu 100 Prozent bescheren könnte – wenn ihr Einkommensteuersatz unter der 30-Prozent-Pauschale liegt.

Das hat anscheinend auch der Bundesfinanzminister erkannt und angekündigt, Anlegern mit geringeren Steuersätzen ein Wahlrecht zu gewähren: Entweder sie nehmen die Pauschalsteuer an oder sie versteuern ihre Kapitalerträge nachträglich mit dem persönlichen (niedrigeren) Steuersatz. Damit wäre aber das Prinzip der Einfachheit vom Tisch, Experten fürchten erneut eine Bürokratieflut.

Steuerprivilegien entfallen 

Doch nicht genug mit der Kritik. Die DSW erzürnen vielmehr weitere Details der Abgeltungssteuer. So soll das derzeit noch geltende Halbeinkünfteverfahren abgeschafft werden – bislang werden Dividenden danach nur zur Hälfte besteuert. Und noch ein Steuerprivileg fällt mit der Abgeltungssteuer: die Spekulationsfrist. Damit bleiben Kursgewinne bislang steuerfrei, falls die Wertpapiere länger als ein Jahr vom Anleger gehalten werden.

"Ein echter Treppenwitz ist dabei, dass die geplanten Änderungen in erster Linie die langfristig orientierten Anleger bestrafen, die ihr Geld in dividendenstarke Gesellschaften investieren und ihre Aktien länger als ein Jahr halten", argumentiert DSW-Chef Hocker. "Während diejenigen, die kurzfristig agieren und wenig Wert auf Dividendenzahlungen legen, von den Änderungen sogar profitieren können – vorausgesetzt, ihr Steuersatz liegt über dem Abgeltungssatz."

Finanzexperten rechnen vor diesem Hintergrund damit, dass Anleger zum Beispiel verstärkt Immobilienfonds mit Schwerpunkt Ausland in Anspruch nehmen könnten. "Allerdings fügt man dem Portfolio auch zusätzliche Risiken hinzu", gibt Detlef Glow von der Fondsanalyse-Gesellschaft Lipper zu bedenken. Er geht deshalb davon aus, dass die Einführung der Abgeltungssteuer keinen Einfluss auf den deutschen Fondsmarkt haben wird.

Quelle: Rheinische Post

 
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