Steuerzahler profitieren: BFH legt Steuerregeln bürgerfreundlich aus
zuletzt aktualisiert: 25.05.2011 - 16:48München (RPO). Wenn der Gesetzgeber nahezu unverständliche Steuervorschriften erlässt, sind diese eher zugunsten der Steuerzahler auszulegen. Das geht aus zwei am Mittwoch veröffentlichten Urteilen des Bundesfinanzhofs (BFH) in München hervor.
In beiden Fällen ging es um das Steuerentlastungsgesetz 1999. Es enthielt unter anderem eine 2003 wieder gestrichene Regelung, die die steuergünstige Verteilung von Verlusten auf mehrere Jahre einschränken sollte. Nach Überzeugung des BFH war dies allerdings nahezu unverständlich formuliert und daher ein Verstoß gegen das verfassungsrechtliche Gebot der Normenklarheit.
Die obersten Finanzrichter schickten eine entsprechende Vorlage an das Bundesverfassungsgericht, das sich aber im vergangenen Oktober für nicht zuständig erklärte und die Angelegenheit zur Entscheidung an den BFH zurückverwies.
In beiden Fällen gab daraufhin nun der BFH den Steuerzahlern recht: Dass die Einschränkungen auch für den sogenannten Verlustrücktrag auf das Vorjahr 1998 gelten sollten, sei den unklaren Regelungen "nicht zu entnehmen", hieß es im ersten Urteil.
Das zweite Urteil begrenzt die Anwendbarkeit der Regelung auf sogenannte unechte Verluste, also Verluste, die wirtschaftlich gar nicht in dem betreffenden Jahr entstanden sind, etwa durch Sonderabschreibungen.
(Az: IX R 72/04 und IX R 56/05)
- RP ONLINE
- Kontakt
- AGB
- DATENSCHUTZ
- Impressum







