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Fiskus im Visier: Der Kampf um die Steuerklasse V

VON ANTJE HÖNING - zuletzt aktualisiert: 04.01.2013 - 14:17

Düsseldorf (RP). Die Rufe nach einer Abschaffung der ungeliebten Steuerklasse werden lauter. Sie entmutige Frauen, nach der Kinderphase in den Beruf zurückzukehren, beklagen FDP und SPD. Das Bundesfinanzministerium winkt ab.

Millionen Frauen haben sie, kaum einer mag sie: die Steuerklasse V. Sie wird typischerweise gewählt, wenn der eine Ehepartner (meist die Frau) deutlich weniger verdient als der Mann, der dann die Steuerklasse III wählt. Die Steuerklasse V ist im Vergleich zu anderen Steuerklassen mit besonders hohen Abzügen verbunden, was zu psychologischen und zu faktischen Problemen führen kann.

Bei einem Bruttolohn von 2000 Euro etwa gehen bei der Steuerklasse V allein 462,61 Euro an den Fiskus, hinzu kommen Abzüge der Sozialversicherung. Wäre die Frau in der Steuerklasse IV, müsste sie nur 228,93 Euro Steuern zahlen.

Das faktische Problem dabei: Je geringer der Nettolohn, desto geringer sind mögliche Ansprüche an Sozialleistungen wie das Arbeitslosen oder das Elterngeld, deren Höhe sich nach dem zuletzt gezahlten Nettolohn richtet. Daher wechseln Frauen, die ein Kind planen, vorher gerne in die Steuerklasse IV.

Zu hohen Abschlägen ermutigt

Das psychologische Problem der Steuerklasse V: Frauen, die sich zum Beispiel nach der Kleinkinder-Phase um eine Teilzeit-Arbeit bemühen, werden durch die hohen Abschläge oft entmutigt. "Dann heißt es: Du verdienst ja so wenig, also bleib mal zu Hause", hatte 2009 schon NRW-SPD-Chefin Hannelore Kraft festgestellt – und die Abschaffung gefordert. Nun greift die FDP-Bundestagsfraktion das Thema auf und will noch vor der Bundestagswahl eine Abschaffung durchsetzen, wie sie vorgestern ankündigte. Es könne nicht sein, dass Frauen langfristig Minijobs übernähmen, weil volle Stellen für sie steuerlich keine Anreize böten, erklärte Nicole Bracht-Bendt, frauenpolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion.

Der Bund der Steuerzahler NRW sieht das anders: Für Ehepaare, bei denen Mann und Frau ungleich viel verdienen, sei es insgesamt oft günstiger, die Steuerklassen III und V zu wählen, wie Hans-Ulrich Liebern, Leiter der Steuerabteilung, sagte. Er hat vier Beispiele gerechnet (Grafik). Danach käme das Paar mit einem Bruttolohn von 5000 und 1500 Euro bei der Wahl der Steuerklassen III (Mann) und V (Frau) zu einer gemeinsamen monatlichen Steuerlast von "nur" 1059,82 Euro. Würde sich das Paar dagegen zur besseren Motivation der Frau für die Steuerklassen IV und IV entscheiden, müssten sie im Monat dagegen zusammen 1299,04 Euro Steuern entrichten. Das bedeutet bei Steuerklasse IV/IV zunächst eine Mehrbelastung von 239,22 Euro im Monat.

Steuererstattung kann auf sich warten lassen

Zwar kann sich das Paar über den Lohnsteuer-Jahresausgleich zu viel gezahlte Steuern zurückholen. Doch hat es dem Staat erst mal einen zinslosen Kredit gegeben – und bis zur Steuererstattung kann es Monate dauern. Wer dagegen die V wählt, muss später möglicherweise (je nach persönlicher Situation) Steuern nachzahlen. Die Steuererklärung ist hier Pflicht.

Auch das Bundesfinanzministerium sieht keine Notwendigkeit, die Steuerklasse V abzuschaffen, wie Sprecher Johannes Blankenheim erklärte. Schließlich seien die Steuerklassen bereits 2010 reformiert worden. "Um eine zu hohe Belastung des geringer verdienenden Gatten zu vermeiden, wurde zum 1. Januar 2010 die Möglichkeit eingeführt, anstelle der Steuerklasse III/V das Faktorverfahren (Steuerklasse IV/IV mit Faktor) zu wählen", so Blankenheim.

Das funktioniert so: Mann und Frau melden ihrem Arbeitgeber jeweils, wie hoch das Einkommen des Partners ist. So wird bei beiden bereits beim eigenen Lohnsteuerabzug die Regel zur Zusammenveranlagung berücksichtigt. Damit existiere ein zielsicheres Instrument, welches eine faire Steuerlastverteilung sichere und ein beschäftigungspolitisch positives Signal für Frauen setze, so der Sprecher.

Quelle: RP/anch/csi
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