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Fehlerhafte Lohnsteuerbescheinigungen: Ein Problem in Zeile 24

zuletzt aktualisiert: 22.02.2011 - 10:12

Neustadt a. d. W. (RPO). Arbeitnehmer, die freiwillig gesetzlich versichert sind, sollten sich ihren Lohnsteuerbescheid für 2010 genauer ansehen. Bei der Berechnung der abzugsfähigen Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge gibt es nämlich in vielen Fällen Probleme.  

Seit 2010 sind die Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung in voller Höhe steuerlich abziehbar. Privat krankenversicherte Personen können den Teil ihrer Beiträge absetzen, der dem Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenkassen entspricht.

Der erhöhte Abzug hat aber auch seine Tücken. "Das neue Formular "Vorsorgeaufwand" ist mit über 50 Abfragezeilen kaum noch verständlich", meint Jörg Strötzel, Vorstandsvorsitzender des größten deutschen Lohnsteuerhilfevereins VLH. 

Auch der Aufbau der Lohnsteuerbescheinigungen wurde geändert. Für jeden Sozialversicherungszweig werden Arbeitnehmeranteile nun einzeln nachgewiesen. So erscheinen beispielsweise die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung unter Nummer 25 und 26 der Lohnsteuerbescheinigung.

Gesetzlich pflichtversicherte Arbeitnehmer müssen diese Beiträge dann in die Zeilen 12 und 15 der Anlage "Vorsorgeaufwand" übertragen. Freiwillig gesetzlich versicherte Arbeitnehmer müssen zusätzlich den Arbeitgeberzuschuss in Zeile 24 der Lohnsteuerbescheinigung nachweisen.

Viele Anbieter von Lohnabrechnungsprogrammen nahmen den Begriff "Arbeitnehmerbeiträge" aber offenbar allzu wörtlich und kürzten die Gesamtbeiträge um den Arbeitgeberzuschuss in Zeile 24. Ergebnis: Der steuerlich relevante höhere Gesamtbeitrag wird nicht ausgewiesen.

Nachdem bereits fast alle Lohnsteuerbescheinigungen für 2010 den Arbeitnehmern übersandt und an die Finanzverwaltung übermittelt worden sind, stellte das Bundesfinanzministerium am 11. Februar klar, dass in der Lohnsteuerbescheinigung in Zeile 25 und 26 der gesamte Beitrag des freiwillig gesetzlich versicherten Arbeitnehmers hätte bescheinigt werden  müssen - inklusive Arbeitgeberzuschüsse.

Was sollten Betroffene nun tun?

Unrichtige Bescheinigungen können zu Steuernachteilen von bis zu 1000 Euro führen. Betroffene Arbeitnehmer sollten beim Arbeitgeber eine berichtigte Lohnsteuerbescheinigung anfordern, rät der Lohnsteuerhilfeverein.

Quelle: ots/mais

 
 
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