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Nach langem Streit hat der Bundestag die Reform der Erbschaftsteuer beschlossen. Bundespräsident Horst Köhler hat das Gesetz Ende 2008 unterschrieben. Im folgenden Fragen und Antworten dazu.
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Können selbst genutzte Eigenheime und Eigentumswohnungen künftig steuerfrei vererbt werden?
Ja, aber nur an den Ehepartner oder die eigenen Kinder. Der Erbe muss zudem selbst in die Immobilie einziehen und dort zehn Jahre lang wohnen. Für Kinder gilt die zusätzliche Bedingung, dass nur bei weniger als 200 Quadratmetern keine Erbschaftsteuer fällig wird. Jeder weitere Quadratmeter muss anteilig versteuert werden. Zuzüglich kann jeder Ehegatte einen persönlichen Freibetrag von 500.000 Euro geltend machen, für Kinder sind es 400.000 Euro.
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Wer kommt beim Erben besser weg und wer schlechter?
Für Ehepartner, Kinder und Enkel gelten deutlich höhere Freibeträge. Witwen und Witwer können künftig 500.000 Euro steuerfrei erben, bisher waren es nur 300.000 Euro. Für Kinder klettert der Freibetrag von 205.000 auf 400.000 Euro, für Enkel von 50.000 auf 200.000 Euro. Eingetragene Lebenspartner bekommen ebenfalls einen Freibetrag von 500.000 Euro, also genauso viel wie Ehepartner. Allerdings bleiben sie in einer ungünstigeren Steuerklasse als Ehepartner.
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Auf Geschwister, Neffen, Nichten oder Freunde kommen hingegen stärkere Belastungen zu. Zu beachten ist zudem, dass im Gegenzug zu den höheren Freibeträgen Immobilienvermögen künftig zum Marktwert berücksichtigt wird - bisher waren es nur 30 bis 40 Prozent des tatsächlichen Werts. Dies hatte das Bundesverfassungsgericht in einem Grundsatzurteil gefordert. Damit wird für hohe und höchste Vermögen mehr Erbschaftsteuer fällig.
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Welche Regelung gilt für Erben von Familienbetrieben?
Für Firmenerben gilt die Vorgabe, dass sie sich im vorhinein unwiderruflich für eine Erbschaftsteuer-Variante entscheiden müssen. Entweder erhalten sie den Betrieb über zehn Jahre bei konstanter Lohnsumme (1000 Prozent über zehn Jahre) und kommen steuerfrei davon. Oder sie führen die Firma sieben Jahre fort und zahlen anschließend 15 Prozent Steuern auf das Betriebsvermögen - wenn die Lohnsumme über sieben Jahre gerechnet 650 Prozent beträgt. Entscheidend für die Lohnsummenberechnung ist der Durchschnitt der letzten fünf Jahre vor dem Erbfall. Angewendet wird sie nur für Familienbetriebe mit mehr als zehn Beschäftigten.
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Wird der Betrieb vor Ablauf der Frist aufgegeben, wird die Steuer anteilig fällig, es gilt also ein "Abschmelzmodell". Beispiel: Gibt der Erbe den Betrieb schon nach einem Jahr auf statt nach zehn Jahren, gilt die Steuerbefreiung nur für ein Zehntel des Betriebsvermögens.
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Wie hoch ist das Aufkommen und wem steht es zu?
Pro Jahr vererben oder verschenken die Deutschen die gigantische Summe von 130 Milliarden Euro. Wegen hoher Freibeträge wird aber nur gut ein Zehntel besteuert. Die Einnahmen betragen dieses Jahr vermutlich mehr als 4,5 Milliarden Euro und fließen komplett an die 16 Bundesländer. Das Aufkommen wird nach Schätzung des Bundesfinanzministeriums auch in den kommenden Jahren zwischen vier und fünf Milliarden Euro pendeln. Davon werden Firmenerben wahrscheinlich wie bisher 450 bis 500 Millionen Euro aufbringen, der Rest entspringt privaten Erbfällen.
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Wie steht Deutschland im internationalen Vergleich da?
Verdi rechnet vor, dass schon jetzt nur in sieben von 100 Todesfällen überhaupt ein steuerpflichtiges Erbe hinterlassen wird. Und der DGB weist darauf hin, dass in Frankreich oder den Niederlanden das Doppelte oder Dreifache an Erbschaftssteuer fällig wird, ebenso in vielen US-Staaten. Zwölf Milliarden Euro pro Jahr könnte die Erbschaftsteuer bringen, wenn Erben in Deutschland so besteuert würden wie bisher in Frankreich, heißt es. Österreich hingegen hat die Erbschaftsteuer jüngst abgeschafft.