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Neue Regeln für die Steuererklärung 2010: Kosten für Krankenversicherung und Umzug absetzen

zuletzt aktualisiert: 17.04.2011 - 16:05

Berlin (RPO). Gut sechs Wochen bleiben den Steuerzahlern noch, bis sie ihre Steuererklärung abgeben müssen. Wer dies allein macht und nicht auf die Hilfe eines Lohnsteuerhilfe-Vereins oder eines Steuerberaters setzt, hat nur noch bis zum 31. Mai Zeit. Bei der Steuererklärung 2010 gilt es, folgende Neuerungen zu beachten:

Krankenversicherung: Gesetzlich Krankenversicherte können erstmals sämtliche Kassenbeiträge für Basistarife als Sonderausgabe von der Steuer absetzen. Dies gilt auch für Beiträge zur Pflegeversicherung. Die Regelung gilt nicht für Zusatzkrankenversicherungen wie etwa für besseren Zahnschutz.

Privat Krankenversicherte bekommen wegen der komplizierten Berechnung eine Aufstellung ihrer Versicherung, die sie beim Finanzamt einreichen müssen. Wer für ein Kind oder nach einer Trennung oder Scheidung für einen Partner die Kranken- und Pflegeversicherung zahlt, kann auch diese Kosten geltend machen.

Arbeitszimmer: Wer zu Hause ein Arbeitszimmer hat, kann Kosten von bis zu 1250 Euro jährlich von der Steuer absetzen. Die Regelung gilt für Arbeitnehmer, die einen Teil ihrer Arbeit zu Hause erledigen und vom Arbeitgeber keinen Arbeitsplatz zur Verfügung gestellt bekommen. Mieter können die Miete und die Nebenkosten anteilig absetzen, Haus- und Wohnungseigentümer anteilig Kreditzinsen, Abschreibungen, Reparaturen und Nebenkosten. In voller Höhe absetzbar sind alle Kosten für die Einrichtung wie Lampen oder Teppiche.

Umzug: Der Pauschalbetrag für Umzugskosten erhöht sich auf 636 Euro für Ledige und 1271 Euro für Verheiratete. Für jede weitere Person im Haushalt gibt es 280 Euro als Pauschale obendrauf. Der Umzug muss beruflich bedingt sein. Das ist er, wenn er die Fahrtzeit zwischen Wohnung und Arbeitsstätte erheblich verkürzt.

Studium nach der Berufsausbildung: Wer nach einer abgeschlossenen Berufsausbildung noch ein Studium absolviert, kann die Kosten dafür steuerlich geltend machen. Absetzbar sind Studiengebühren sowie Ausgaben für Bücher und Fahrten. Handelt es sich um ein berufsbegleitendes Abendstudium, können die Ausgaben sofort in der Steuererklärung als Werbungskosten eingetragen werden. Bei nicht berufstätigen Studenten führen die Ausgaben zu steuerlichen Verlusten.

Beruflich-privat gemischte Ausgaben: Gemischt veranlasste Ausgaben - etwa für eine beruflich bedingte Reise ins Ausland mit anschließender Erholung - können anteilig geltend gemacht werden. Voraussetzung ist, dass es einen geeigneten Maßstab gibt - bei Reisen etwa die Tage beruflicher und privater Tätigkeit.

Kurzarbeitergeld: Wer im vergangenen Jahr Kurzarbeitergeld bekommen hat, muss möglicherweise noch Steuern nachzahlen. Das Finanzamt berechnet die Steuern nämlich zunächst auf Basis des niedrigeren Einkommens. Erst nach Abgabe der Steuererklärung prüft es weitere steuerlich relevante Einnahmen, und das vom Staat gezahlte Kurzarbeitergeld gehört dazu. So kann der persönliche Steuersatz unter Umständen am Ende höher ausfallen und eine Nachzahlung ist fällig.

Quelle: AFP

 
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