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panorama lohnsteuerkarte 2010 DDP
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Finanzämter: Lohnsteuerkarte ab 2011 elektronisch

zuletzt aktualisiert: 28.09.2010 - 07:44

Düsseldorf (RPO). Auf die farbige Pappe von ihrem Finanzamt warten Angestellte in diesem Herbst vergeblich. Die Lohnsteuerkarte wird ab 2011 durch ein elektronisches Verfahren ersetzt. Wie das Düsseldorfer Finanzministerium mitteilte, gelten die eingetragenen Freibeträge weiter.

"Die Lohnsteuerkarte in Papierform gehört schon bald der Vergangenheit an und wird durch ein zeitgemäßes und vor allem bürgerfreundliches elektronisches Verfahren ersetzt", sagte Finanzminister Norbert Walter-Borjans (SPD). Deswegen sei die Lohnsteuerkarte 2010 auch für das Jahr 2011 bis zur Einführung des elektronischen Verfahrens gültig. Für die erfolgreiche Umstellung sei es notwendig, dass alle Arbeitgeber die Lohnsteuerkarten ihrer Arbeitnehmer für 2010 noch aufbewahren und nicht Ende des Jahres vernichten.

Die Lohnsteuerkarte für 2010 dient demnach bis zur Umstellung weiterhin als Grundlage für die Berechnung der abzuführenden Lohnsteuer. Sofern Freibeträge auf der Lohnsteuerkarte 2010 eingetragen sind, gelten diese auch im Jahr 2011 weiter. Ändert sich für 2011 etwas an den Angaben, ist zum Beispiel ein Kind geboren oder eine Ehe geschieden worden, muss der Steuerpflichtige dies dem Finanzamt mitteilen. Nur so kann der Arbeitgeber den richtigen Lohnsteuerbetrag einbehalten. Dadurch werden Korrekturen am Ende des Jahres vermieden.

Hintergrund für die Weitergeltung der Lohnsteuerkarte 2010 ist die Umstellung auf ein zeitgemäßes elektronisches Verfahren. Dabei sind ab 2011 nicht mehr die Meldebehörden, sondern die Finanzämter für die Änderung der Lohnsteuerabzugsmerkmale (etwa Steuerklassenwechsel, Eintragung von Kinderfreibeträgen und anderen Freibeträgen) zuständig. Zukünftig erhalten die Arbeitgeber die für den Lohnsteuerabzug benötigten Daten direkt von der Finanzverwaltung.

Das alte Verfahren war mit einem nicht zu unterschätzenden Aufwand für alle Beteiligten verbunden. Für Arbeitnehmer entfällt nun die Weitergabe der Lohnsteuerkarte an den Arbeitgeber. Diese sparen sich die manuelle Erfassung, Auswertung, Verwaltung und Vernichtung der Lohnsteuerkarten. "Damit profitieren alle von der Einführung des neuen elektronischen Verfahrens: Unternehmen, Behörden und Bürger", sagte Finanzminister Walter-Borjans. Allein durch den Wegfall der Kosten für die Ausstellung der Lohnsteuerkarte in Papier werden zudem bundesweit rund 50 Millionen Euro eingespart.

Quelle: dapd/kpl

 
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