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Fahrtkosten: Nachschlag für 2010 in Aussicht gestellt

zuletzt aktualisiert: 29.08.2011 - 07:30

Berlin (RPO). Der Bund der Steuerzahler stellt laut einem Bericht der "Berliner Morgenpost" einen Nachschlag bei der Fahrtkostenerstattung in Aussicht. Alle, die ihre Einkommensteuererklärung für 2010 noch nicht abgegeben hätten, sollten demnach für dienstliche Fahrten mit dem Pkw einen höheren Kilometersatz eintragen als die bisher erlaubten 30 Cent.

Denn gegen diesen Wert richte sich eine Verfassungsbeschwerde, die im Mai beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingereicht worden sei. Grund sei eine ungleiche Behandlung von privaten Arbeitnehmern und Beschäftigten im öffentlichen Dienst.

Derzeit bekommen Arbeitnehmer für dienstliche Fahrten mit dem privaten Pkw trotz der gestiegenen Benzinpreise nur 30 Cent pro gefahrenen Kilometer steuerfrei erstattet. Angestellte im öffentlichen Dienst dürfen hingegen bereits bis zu 35 Cent pro gefahrenen Kilometer ansetzen. Der "Berliner Morgenpost" zufolge empfiehlt der Bund der Steuerzahler Angestellten der Privatwirtschaft, die kein Geld verschenken wollen, wie die Beamten 35 Cent pro gefahrenen Kilometer in ihrer Steuererklärung anzusetzen.

Solange das Bundesverfassungsgericht nicht entschieden habe, werde das Finanzamt zwar weiterhin nur 30 Cent gewähren - aber dagegen könnten sich die Steuerzahler dann mit einem Einspruch wehren. Sollte das Gericht entscheiden, dass für alle der gleiche, höhere Satz gilt, bekommen diejenigen, die Einspruch erhoben haben, Geld zurück.

Quelle: AFP/chk

 
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