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Steuern - ein heiß umkämpftes Thema. Der Finanzminister hätte gern mehr, die Bürger würden lieber weniger zahlen. Und so steht das Thema Steuern zum Jahresende immer wieder auf der Tagesordnung. Und natürlich ändern sich auch 2006 wieder einige Regeln.
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Eine der bereits viel zitierten Änderungen für 2006 ist der Wegfall der Eigenheimzulage. Er macht sich für den Staat allerdings erst in den nächsten Jahr bemerkbar, da Bewilligungen bis zum 31. Dezember 2005 natürlich normal weiterlaufen.
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Wegfallen wird 2006 auch die Steuerfreiheit von Arbeitgeberbeihilfen zu Heirat oder Geburt. Bisher konnte ein Betrag von 315 steuerfrei kassiert werden.
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Ab 2006 können Eltern Schulgeld für staatlich anerkannte Schulen nicht mehr absetzen.
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Sonn-, Feiertags- und Nachtzuschläge sollen zwar steuerfrei bleiben, allerdings besteht ab 25 Euro Stundenlohn eine Sozialversicherungspflicht.
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Ab dem 1. Januar 2006 entfallen die Freibeträge bei Abfindungen. Wird der Vertrag allerdings noch 2005 vereinbart und das Geld erst 2006 gezahlt, gilt dafür übergangsweise noch die alte Regelung mit Freibeträgen. Bisher waren im Regelfall 7200 Euro steuerfrei, für Arbeitnehmer über 50 Jahren und 15 Jahren Betriebszugehörigkeit 9.000 Euro, bei 55 Jahren und 20 Jahren Betriebszugehörigkeit 11.000 Euro.
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Mit den Steuersparfonds ist bereits seit November 2005 Schluss. Ab sofort sollen Verluste aus solchen Fonds nur noch mit Gewinnen aus den gleichen Fonds verrechnet werden können. Betroffen sind beispielsweise Schiffsbeteiligungen oder Windenergie.
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Eine Änderung gibt es auch bei der Absetzbarkeit von Steuerberatungskosten. Ab 2006 fallen sie nicht mehr unter die Sonderausgaben, sondern unter die Werbungskosten. Wer einen Steuerberater nutzt, sollte in der Rechnung auf eine genaue Aufstellung der Posten achten, damit die Rechnung noch anteilig abgesetzt werden kann.
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Handwerkerrechnungen an Privatleute sollen künftig bis zu einem gewissen Satz absetzbar sein: Geplant sind 20 Prozent von maximal 3.000 Euro im Jahr. Darüber ist allerdings noch nicht endgültig entschieden.
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Das Finanzamt erkennt ab 2006 bei den Pflichtbeiträgen der Arbeitnehmer zur gesetzlichen Rentenversicherung geringfügig mehr an. Darauf verweist die Zeitschrift "Finanztest" in ihrer Novemberausgabe. Statt 20 Prozent zieht der Fiskus 24 Prozent des Arbeitnehmerbeitrages vom zu versteuernden Einkommen ab.
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Für Neurentner ergeben sich dagegen Nachteile. Wer 2006 erstmals eine gesetzliche Rente bezieht, muss davon 52 Prozent versteuern. Bisher waren es 50 Prozent. Der neue Prozentsatz gilt für Altersrenten, Witwen- oder Witwerrenten und Erwerbsminderungsrenten. Für alle, die bereits 2005 solche Renten erhielten, bleibt es bei dem festgelegten steuerfreien Betrag der Rente.
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Von Nebeneinkünften bleiben für Steuerpflichtige, die 2006 das 65. Lebensjahr vollenden, nur noch 38,4 Prozent steuerfrei, maximal 1824 Euro im Jahr. Für Ältere bleibt der Altersentlastungsbetrag bei 40 Prozent, maximal 1900 Euro im Jahr.
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Wer 2006 erstmals eine Firmen- oder Beamtenpension erhält, kann davon nur noch einen Versorgungsfreibeitrag von 38,4 Prozent (maximal 2880 Euro) und einen Zuschlag von 864 Euro steuerfrei abziehen. Für bisherige Pensionäre bleibt es aber bei 40 Prozent Versorgungsbeitrag (maximal 3000 Euro) und 900 Euro steuerfreiem Zuschlag.
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Ab 2006 können Versicherte in einen Riester-Vertrag bis zu 1575 Euro steuerfrei einzahlen. Zur Einzahlung zählen auch die Zulagen, die im nächsten Jahr 114 Euro für Begünstigte und 138 Euro pro Kind betragen.
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Männer sollten Riesterverträge möglichst noch 2005 abschließen. Im kommenden Jahr verschlechtern sich für sie die Verträge, da die Versicherungen Männer und Frauen gleichstellen müssen.