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Steuerrecht – Das ändert sich in 2013

AUFBEWAHRUNGSFRISTEN : Firmen müssen Rechnungen und Belege nicht mehr für Steuerzwecke zehn Jahre aufbewahren. Von 2013 an gilt eine Aufbewahrungsfrist von acht Jahren und ab 2015 von dauerhaft sieben Jahren. Dies gehört zum noch nicht endgültig beschlossenen Jahressteuergesetz 2013.
 
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