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Prüfen kann bares Geld bringen: Viele Steuerbescheide haben Fehler

zuletzt aktualisiert: 21.03.2011 - 09:43

Darmstadt/Berlin (RPO). Für viele Steuerzahler ist die Arbeit mit dem Ausfüllen der Steuererklärung erledigt. Wenn dann der Steuerbescheid ins Haus flattert, wollen sie nur noch wissen, ob es eine Rückzahlung vom Fiskus gibt, oder nicht. Doch es lohnt sich, genauer hinzusehen. Denn viele Bescheide sind falsch.

Experten raten, genauer hinzuschauen. Wer den Steuerbescheid nicht kontrolliert, verschenke oft bares Geld, sagt Rudolf Gramlich, vom Lohn- und Einkommensteuer Hilfering Deutschland in Darmstadt. 

Wichtig ist daher, selbst noch ein Exemplar der Steuererklärung zu behalten. "Denn nur so können Sie die Daten hinterher überprüfen", sagt Anita Käding vom Bund der Steuerzahler in Berlin. Sinnvoll sei es, die ausgefüllten Formulare zu kopieren, bevor man sie abschickt. Bekomme man dann den Bescheid vom Finanzamt, sollte man einfach beide Dokumente nebeneinander legen und Position für Position vegleichen. "Überprüfen Sie alle Angaben sorgfältig."

Im zweiten Schritt kann man sich dann den Zahlen widmen und überprüfen, ob alle Angaben übernommen wurden. "Einkünfte, Freibeträge, Werbungskosten und außergewöhnliche Belastungen - es führt kein Weg daran vorbei, jeden einzelnen Posten zu kontrollieren", sagt Käding. "Sind die Zahlen richtig oder gibt es vielleicht einen Zahlendreher?"

Gramlich erklärt: "Die elektronische Lohnsteuererklärung Elster sollte das Verfahren zwar vereinfachen. Aber dennoch kommt es vor, dass Beträge fehlen." Etwa weil der Sachbearbeiter aus Versehen ein Feld gelöscht habe. Genauso einfach wie solche Fehler passieren, sind sie aber auch behoben. Käding rät: "Einfach mal fix beim Finanzamt anrufen. Das regelt sich oft ganz unkompliziert."

Finanzamt muss Abweichungen begründen

Anders verhält es sich, wenn der Finanzbeamte bewusst von den Angaben abgewichen ist. "Wurden Posten nicht berücksichtigt, dann muss das in den Erläuterungen erwähnt werden", erklärt Stephanie Zipp, Steuerredakteurin bei der in Berlin ansässigen Stiftung Warentest.

Diese Erläuterungen befinden sich am Ende eines jeden Steuerbescheides. Wenn Abweichungen dort gar nicht erwähnt werden, sei dies automatisch ein Grund für einen Einspruch. Findet sich zu den Abweichungen hingegen eine Erläuterung, müsse man sich überlegen, ob man diese für begründet erachtet.

Oft werde etwa das häusliche Arbeitszimmer nicht anerkannt oder Kinderbetreuungskosten von berufstätigen Eltern nicht berücksichtigt. Teils würden auch zu geringe Kilometerpauschalen veranschlagt, weil das Finanzamt nur die kürzeste Entfernung von der Wohnung zur Arbeit ansetzt, obwohl auch ein längerer Weg akzeptiert werden muss, etwa wenn dieser verkehrsgünstiger ist.

Vorsicht ist laut Gramlich geboten, wenn es in den Erläuterungen heißt: "Konnte nicht berücksichtigt werden, da Belege fehlen." Eine solche Erläuterung sei nicht rechtens und müsse nicht hingenommen werden. "Wenn Belege fehlen, muss der Beamte diese nachfordern", betont Gramlich.

Findet man im Steuerbescheid abweichende Beträge, wird die Überprüfung schwieriger. Die Entfernungspauschale ist ein Beispiel für potenzielle Berechnungsfehler: Zu diesem Punkt findet sich im Steuerbescheid allerdings nur noch der Endbetrag, nicht aber, auf welchen Rechenwegen das Finanzamt zu diesem Ergebnis gekommen ist. "Ich bin dann schon gezwungen, die einzelnen Beträge mit dem zu vergleichen, was ich angegeben habe und dies notfalls mit dem Taschenrechner nachzurechnen", sagt Gramlich.

Stiftung Warentest: Finanztest Spezial Steuern 2011; 7,80 Euro.

Internet: Tipps vom Bund der Steuerzahler http://dpaq.de/u9dpA.

Quelle: tmn/mais

 
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