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Post vom Finanzamt: Wann Rentner Steuern zahlen

VON MARTIN KESSLER UND EVA QUADBECK - zuletzt aktualisiert: 06.08.2009 - 10:06

Berlin (RP). Viele Ältere haben Angst vor möglichen Nachzahlungen ans Finanzamt. Doch für die meisten Rentner bleiben die Alterseinkünfte steuerfrei. Wer aber Zusatzleistungen bekommt, muss oft Steuern zahlen.

Die Debatte um die Altersteilzeit ist erneut angeheizt worden.  Foto: AP, AP
Die Debatte um die Altersteilzeit ist erneut angeheizt worden. Foto: AP, AP

Vier Jahre hat es gedauert, bis die Deutsche Rentenversicherung die rund 120 Millionen Datensätze ihrer Ruhegeldempfänger an die Finanzämter verschickt hat. Jetzt ist es soweit. Bis Oktober können die Steuerbehörden nun feststellen, welche Rentner ihrer Steuerpflicht nachgekommen sind und welche nicht. Und danach muss sich so mancher Ruheständler auf Post vom Finanzamt gefasst machen.

Doch Panik ist nicht angesagt. Auch wenn vor allem die Neurentner künftig stärker zur Steuer herangezogen werden, bleibt der Zugriff des Fiskus insgesamt milde. Erst ab einer Jahresrente von 16.626 Euro muss ein alleinstehender Empfänger von gesetzlichen Alterseinkünften Steuern zahlen, wenn er 2009 zum ersten Mal Rente bezog. Bei Rentnerehepaaren ist es das Doppelte. Wer gar vor 2006 in den Ruhestand ging, zahlt erst ab einer jährlichen Bruttorente von rund 19.000 Euro Steuern.

Trotzdem ist die Verunsicherung groß. Der Vorsitzende der Senioren-Union, Otto Wulff, hat deshalb einen neuen Stichtag für die Besteuerung von Rentnern gefordert: "Sinnvoll wäre es, von Steuerverfahren gegen Rentner nun abzusehen und einen neuen Stichtag festzulegen, ab dem die Steuerpflicht der Rentner vollzogen wird", sagte Wulff unserer Redaktion. Er argumentierte: "Die Finanzämter sind personell nicht in der Lage, jeden säumigen Ruheständler zu verfolgen." Viele Rentner, so Wulff, wüssten einfach nicht, dass sie Steuern zahlen üssen und hätten daher kein Unrechtsbewusstsein.

Kein Unterschied

Doch so einfach dürften die Rentner nicht davon kommen. Denn in der Besteuerung gibt es grundsätzlich keinen Unterschied nach Alter oder Art der Einkünfte. Bei den Renten gilt das ab 2005, als die Besteuerung der Altersbezüge umgestellt wurde. Ein Ruheständler, der 2009 zum ersten Mal Rente erhält, muss 58 Prozent seiner gesetzlichen Bezüge versteuern. 2005 waren es 50 Prozent, 2040 wird es die gesamte Rente sein. Der steuerpflichtige Anteil steigt seit 2005 jährlich um zwei Prozentpunkte.

Unterstellen wir für den alleinstehenden Ruheständler eine Monatsrente von 1385 Euro, macht das auf das ganze Jahr gerechnet 16.626 Euro aus. Davon zieht er seinen persönlichen Freibetrag von 42 Prozent ab. Das ist das, was er von seiner Rente nicht versteuern muss. Abzugsfähig sind auch ein Werbungskostenpauschbetrag von 102 Euro und ein Sonderausgabenpauschbetrag von 36 Euro sowie 8,1 Prozent an Krankenversicherung (1374 Euro) und 1,95 Prozent an Pflegeversicherung (324 Euro). Nach dieser Rechnung bleibt ein steuerpflichtiger Betrag von 7834 Euro, der dem steuerfreien Grundfreibetrag seit 2009 entspricht. Es fallen also keine Steuern an.

Komplizierter wird es, wenn Zinsen, Betriebsrenten, Mieteinnahmen oder Nebeneinkünfte hinzukommen. Ein Rentnerehepaar kann zunächst die oben genannten Freibeträge und Vorsorgeaufwendungen geltend machen. Darüber hinaus stehen ihm der Altersentlastungsfreibetrag (maximal je 1900 Euro) und der Sparerpauschbetrag (je 801 Euro) zu. Die Steuer wird bei entsprechenden Einkünften merklicher – wie für andere Bezieher von höheren Einkommen auch.

Quelle: RP

 
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