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Wann Bürger Geld zurückgeben müssen: Wenn der Fiskus zu viel zahlt

VON MARC LEHMANN - zuletzt aktualisiert: 20.10.2009 - 08:28

Düsseldorf (RP). Fast immer lohnt es, eine Steuereklärung zu machen. Millionen Bürger erhalten auf diesem Weg Jahr für Jahr zu viel gezahlte Steuer zurück. Manchmal sogar mehr, als richtig wäre – weil ein Beamter zu Gunsten des Steuerzahlers gepatzt hat. Ob der Glückliche das unerhoffte Geld behalten darf, hängt von der Art des Fehlers ab.

Offensichtliche Fehler Das ist die für Steuerzahler ungünstigste Variante. Hat ein Finanzbeamter im Stress schlicht eine falsche Zahl eingetragen, so kann der Bescheid jederzeit ohne großes Aufhebens geändert werden (Paragraph 129 Abgabenordnung). Bis zu vier Jahre lang kann in der Folge noch zu viel zurückgezahlte Steuer vom Finanzamt zurückgefordert werden. "Niemand ist verpflichtet, das Finanzamt auf dessen Patzer aufmerksam zu machen", sagt der Münsteraner Steuerrechtsprofessor Jürgen Hidien. Entdeckt werden können die Fehler allerdings auch ohne Hinweise – zum Beispiel bei einer internen Kontrolle oder ein Jahr später, wenn dem Finanzbeamter die Akte wieder vorliegt und er sich über die unterschiedlichen Zahlen wundert.

Falsche Beurteilung Anders sieht es aus, wenn der Sachbearbeiter bei einem Fall rechtlich falsch lag. Das könnte passieren, wenn der Gesetzgeber eine Vorschrift geändert oder der Bundesfinanzhof eine rechtskräftige Entscheidung zum Nachteil der Steuerzahler getroffen hat. Möglicherweise hat der Sachbearbeiter davon nichts bekommen. "Das Finanzamt ist daran gebunden. So wie ein Steuerzahler, der die Einspruchsfrist versäumt, muss das Finanzamt diesen Bescheid beachten und zum Beispiel eine zu hohe Erstattung auszahlen", sagt Hidien. Der Steuerzahler genießt dann Vertrauensschutz. Eine wichtige Ausnahme: Der Bescheid erging unter dem Vorbehalt der Nachprüfung (Paragraph 164) – dann sind spätere Änderungen auch zu Lasten des Bürgers möglich.

Falsche Angaben Bürger, die merken, dass sie selbst bei der Steuererklärung gepatzt haben, etwa weil sie versehentlich zu hohe Gewerkschaftsbeiträge oder rein private Ausgaben angegeben haben, müssen unverzüglich das Finanzamt informieren und ihre Erklärung berichtigen (Paragraph 153 Abgabenordnung). Ansonsten kann das später als Steuerverkürzung oder Steuerhinterziehung bestraft werden.

Fristen Übrigens: Wenn das Finanzamt bei der Steuererklärung sehr trödelt und den Bürgern sehr spät das Geld auszahlt, gibt es Zinsen vom Staat. Dafür muss aber die 15-Monats-Frist überschritten sein. Die Frist beginnt nach Ablauf des Steuerjahres und endet mit der Zusendung des Steuerbescheids. Für jeden vollen Monat darüber hinaus muss das Finanzamt den Betrag mit 0,5 Prozent verzinsen.

Quelle: RP

 
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